UVP-Verfahren: Land Wien verleiht Standortanwalt mehr Kompetenzen

Wiener Standortanwalt Alexander Biach

Mit der im November 2018 vom Nationalrat beschlossenen UVP-Novelle wurde „zur Wahrung öffentlicher Interessen“ das Institut eines „Standortanwalts“ vorgesehen. Zusätzlich zum Umweltanwalt.

Das Land Wien hat nun als erstes Bundesland mit Erlass dem Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen verliehen, als bundesgesetzlich verankert sind. Er soll künftig auch Infrastruktur-Vorhaben oder Stadterweiterungen betreuen.  Projekte privater Bauwerber (für die keine UVP nötig ist) sollen nicht in dessen Aufgabenbereich fallen.

Als Beispiele für Einsatzfelder wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Straßenbauprojekte, Flächenwidmungen oder städtische Großbauvorhaben genannt. So wird unter anderem auch die geplante Eventhalle in den Fokus des Standortanwalts rücken, wie es hieß. Er soll dabei die volkswirtschaftlichen Effekte des in St. Marx entstehenden Bauwerks berechnen und in die Diskussion einbringen.

WWF sieht „Angriff auf Umweltschutz“

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Justizminister Jabloner schlägt Alarm: „Justiz stirbt einen stillen Tod“

Die Gerichte arbeiten im europäischen Vergleich gut und schnell, sagt Justizminister Jabloner. Damit das so bleibt, braucht er mehr Budget. Einer künftigen Regierung empfiehlt er den Blick aufs Wesentliche.

Mit plakativen Warnungen wie dem Ende der Katastrophenhilfe kann Justizminister Clemens Jabloner nicht aufwarten. Sein Befund ist aber klar: „Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, sagt er im Interview mit der TT. Vor allem der Fachdienst an den Gerichten drohe zusammenzubrechen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, brauche er 70 Millionen Euro zusätzlich. Sonst drohen etwa längere Wartezeiten auf die Ausfertigung von Urteilen.

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Italien: Innenminister sieht Richter politisch beeinflusst

Für Italiens Innenminister Salvini ist die Freilassung der Sea-Watch-Kapitänin eine Schande. Daher will er nun die Justiz reformieren.

Verärgert und überrascht regierte der italienische Innenminister auf die Freilassung von Carola Rackete, der Kapitänin der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters in Agrigent, den Hausarrest für die 31-jährige Deutsche aufzuheben, sei kein Urteil, das für Italien spreche.

„Ich schäme mich für diese Richter“, sagte Italiens Innenminister Matteo Salvini in einem Live-Video auf seiner Facebook-Seite. „Wer Politik machen will, soll bei den Wahlen kandidieren“, so Salvini wütend und kündigte an: „Wir werdend diese Justiz verändern.“ Zu viele Richter seine politisch beeinflusst. Es müsse zu neuen Regeln in Sachen Anstellung, Ausbildung und Förderung der Richter kommen.

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UN-Bericht: „Klima-Apartheid“ bedroht Menschenrechte

Die Folgen der Erderwärmung bedrohten die Menschenrechte – die Rechte auf Leben, Wasser, Ernährung und Unterkunft seien betroffen. Zu diesem Schluss gelangt Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in einem neuen Bericht, der dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurde.

„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie viele bürgerliche und politische Rechte sind in Gefahr“, heißt es in dem Bericht von Alston. „Es bestehe das Risiko einer allgemeinen Unzufriedenheit, einer wachsenden Ungleichheit und der noch stärkeren Benachteiligung einiger Gruppen“. Diese Entwicklung könne nationalistische, fremdenfeindliche, rassistische und andere Reaktionen hervorrufen. „Die Wahrung eines ausgewogenen Ansatzes zur Durchsetzung bürgerlicher und politischer Rechte wird äußerst komplex sein.“

„Klima-Apartheid“ teilt Bevölkerung

Die Auswirkung der Klimakrise könne zu einer Teilung der Bevölkerung führen. „Wir riskieren ein Szenario der ‚Klima-Apartheid‘, in dem die Wohlhabenden dafür bezahlen, Überhitzung, Hunger und Konflikten zu entkommen und der Rest der Welt leidend zurückbleibt“, so Alston in einem Interview im englischen „Guardian“.

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Grundlagen des EU-Wettbewerbsrechts: Seminar für österreichische Richter

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet in der Zeit von 29. Oktober bis 30. Oktober 2019 ein Seminar zu den Themen Wettbewerbsrechts, Vergaberecht und Staatshilfe.

Das Seminar soll nationalen Richtern einen Überblick über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen abgeleiteten Rechtsvorschriften geben. Es werden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht und die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen Staatlicher Beihilfe erläutert.

Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Das Seminar findet in Wien statt, die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Teilnahme ist für Verwaltungsrichter kostenlos, Reisekosten und Nächtigung werden vom Projekt bezahlt.

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EuGH: Bereits einzelne Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen verstoßen gegen EU-Recht

Behörden und Gerichte müssen für eine strikte Auslegung des EU-Rechts sorgen. Dieselfahrer dürften das Nachsehen haben.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-723/17 die Rechte der Bürger gestärkt, die unter zu hoher Schadstoffbelastung leiden. Anwohner von viel befahrenen Straßen können nun leichter dagegen klagen, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Bürger können zudem gerichtlich überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind.

Für die Feststellung, „dass ein Grenzwert im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs überschritten wurde“, genüge es, wenn „an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird“, entschieden die Luxemburger Richter. Es gelten also strenge Vorgaben bei der Messung von Luftschadstoffen.

Auslegung der EU-Richtlinie 2008/50 über Luftqualität

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Einsparungen: „Justiz am Rand des Zusammenbruchs“

Richter des Wiener Straflandesgerichts schlagen wegen Personalmangels Alarm

Richter und Staatsanwälte, Verteidiger und ihre Mandanten: Sie stehen bei Gerichtsprozessen im medialen Fokus. Im Hintergrund wird der Justizapparat jedoch vor allem von den Kanzleikräften am Brummen gehalten. Dass dieser Motor wegen Personalmangels nun ins Stocken gerät, befürchten Rechtsanwälte und die Richterschaft des Wiener Straflandesgerichts. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Justizminister Clemens Jabloner und die im Parlament vertretenen Parteien schlagen sie Alarm.

Mit den vorhandenen Ressourcen könne „die gesetzlich normierte Verantwortung zur zügigen und reibungslosen Durchführung von Strafverfahren nicht mehr getragen werden“, heißt es in dem Brief des Betriebs- und Dienststellenausschusses, den zahlreiche Richter und Rechtsanwälte unterschrieben haben. Es sei ersichtlich, „dass ausreichende Personalressourcen für die unabhängige Rechtsprechung (…) nicht mehr zur Verfügung stehen“. Sie sprechen sich gegen Kürzungen aus und fordern, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit genügend Personal ausgestattet werden.

Sparkurs und Notmaßnahmen

 

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EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter erfolgte unrechtmäßig

Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

EuGH ist Hüter der Rechtsstaatlichkeit

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Tirol: Fahrverbote auf Landesstraßen als Notmaßnahme gegen Ausweichverkehr

Vergangene Woche hat die Tiroler Landesregierung erstmals Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal für alle Kraftfahrzeuge verhängt, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch für PKW’s und Motorräder.

Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. Rechtlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck gemäß § 43 StVO.

Fahrverbote sollen Transitverkehr auf Autobahn halten

Mit dieser Maßnahme wird versucht, dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken: Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote werden jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen gelten, sie wird vorerst mit Samstag, den 14. September 2019, befristet.

„Außergewöhnliche Maßnahme“

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10 Jahre online!

Heute vor 10 Jahren ging die Homepage unser Standesvertretung, damals noch als vuvs.at, ins Netz.

von Norbert Wilfert

Rasch stellte sich heraus, dass die Schwierigkeiten des Projektes weniger in der technischen Umsetzung, als in den besonderen redaktionellen Anforderungen des neuen Mediums liegen. Ein bedeutsamer Schritt war es daher, den bewährten Chefredakteur der von der UVS-Vereinigung herausgegebenen Zeitschrift UVSaktuell (ZUV), Arnold Zotter, auch als Chefredakteur der Homepage zu gewinnen.

Die bisherigen Schwerpunkte der Zeitschrift, ausgewählte Judikatur, Fachbeiträge, standespolitische Themen, wurden, ebenso wie das Autorenteam,  beibehalten und erfreuten sich rasch wachsender Beliebtheit. Die Reichweite der Homepage überstieg die der Zeitschrift bald bei weitem. Aus diesem Grund beschlossen der Vorstand und der Verlag, die Zeitschrift nach Einführung der Verwaltungsgerichte nicht weiterzuführen und die Kooperation zu beenden.

2.300 Artikel wurden 600.000 mal gelesen

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