
Im Rechtsstreit um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde des unterlegenen Mitbewerbers teilweise recht gegeben und entschieden, dass das OVG nun genau nachprüfen muss, ob das Auswahlverfahren korrekt abgelaufen ist.