Richter:innen am LVwG Tirol gesucht

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen eines/einer Landesverwaltungsrichter:in (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Landesverwaltungsrichter:innen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt. Die Landesverwaltungsrichter:innen werden von der Landesregierung ernannt.

Gemäß § 2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die österreichische Staatsbürger sind und ein rechtswissenschaftliches Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben. Sie müssen zumindest fünf Jahre einschlägige juristische Berufserfahrung haben und die Dienstprüfung, Rechtsanwaltsprüfung etc. erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines Berufes staatlich anerkannt ist, oder eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sein.

Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 Abs 1 TLVwGG zu beachten. Schließlich wird angemerkt, dass gemäß § 2 Abs 2 TLVwGG vor der Ernennung durch die Landesregierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes einzuholen ist.

Das Mindestgehalt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt im Besoldungssystem Neu Euro 6.364,58 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19).

Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Sonntag, den 04. Mai 2025 (einlangend), an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck zu richten.

Hier geht’s zur Ausschreibung mit den genauen Details zu den Voraussetzungen und geforderten Bewerbungsunterlagen …

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