Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.
Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Infektionsrisiko nicht dargelegt