
Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.







