Neues Regierungsprogramm legt Postenbesetzungen offen und will die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit „weiter stärken“

Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.

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Demonstration der ungarischen Richter:innen für den Rechtsstaat

Die Ungarische Richtervereinigung (MABIE) organisierte am Samstag eine unpolitische Demonstration zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und forderte freie Meinungsäußerung der Richter:innen und eine „berufswürdige“ Entlohnung. „Keine Freiheit ohne unabhängige Justiz“ wurde von den Teilnehmenden betont. Es haben laut Medienberichten mehrere tausend Menschen am Protest teilgenommen, darunter waren Vertreter der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung sowie Vertreter aus der Richterschaft aus Österreich und zahlreiche Sympathisanten. Diese Demonstration habe zum ersten Mal in der ungarischen Geschichte stattgefunden und sei ein einzigartiges Ereignis im Interesse der Staatsbürger.

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Dachverband fordert Zurückdrängung des Einflusses der Politik auf Gerichtsbarkeiten

Die Forderung nach einem parteifreien Justizminister greife zu kurz.

Nachdem Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International (TI) auf das historisch schlechteste Ergebnis von nur mehr 67 von 100 Punkten auf 25 abgerutscht ist, nimmt der Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter und Richterinnen, Markus Thoma, Stellung zum Grund über rechtsstaatliche Probleme, Postenbesetzungen und politische Einflussnahme.

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Korruptionsranking 2024: Erneuter Absturz – Forderungen an neue Regierung

Österreich erreicht im Index von Transparency International für das Jahr 2024 nur mehr den Rang 25 (65 Punkte), das schlechteste Ergebnis Österreichs seit dem Einführung des Indexes zur Korruption in 180 Ländern. Im Jahr 2021 war es noch der Platz 13 (74 Punkte), im Jahr 2023 nur noch Platz 20 (71 Punkte). Der Negativtrend sei besorgniserregend und die zukünftige Regierung werde dringend gefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu setzen, um diesen Negativtrend zu stoppen.

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EGMR verurteilt Italien, dass es zu wenig gegen die Ökomafia getan hat

EGMR führte aus, dass die italienischen Behörden seit vielen Jahren gewusst haben, dass die neapolitanische Mafia Hunderte illegale Mülldeponien als lukratives Geschäftsmodell mit schweren gesundheitlichen Folgen für die Bewohner betrieb. Trotz der Kontamination des Grundwassers und der erhöhten Krebsraten hat Italien wenig zum Schutz der Bevölkerung unternommen, aber auch die Situation fehlerhaft bewertet und mangelhaft die Öffentlichkeit informiert. Italien hat durch seine Untätigkeit das Recht auf Leben gemäß Art. 2 der EMRK der betroffenen Bewohner, die sich an den EGMR wandten, verletzt, entschied eine siebenköpfige Kammer des EGMR (Urteil vom 30.01.2025, Cannavacciuolo and Others v. Italy, Beschwerde-Nr. 51567/14 u.a.).

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Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung

Mit 1. Jänner 2022 wurde eine Gehaltsreform für Beschäftigte im Landesdienst Kärnten wirksam, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und im Gegenzug das Zulagensystem abschafft. Das Gehaltssystem der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten wurde in dieses neue System jedoch nicht miteinbezogen. Die Folgen sind nun – zusätzlich zu bereits bestehenden Ungleichheiten – gravierende Unterschiede bei der Gehaltseinstufung neu ernannter Richter:innen nach diesem Datum, die zu einer Diskriminierung der schon zuvor ernannten Richter:innen führt.

Dazu kommt noch, dass das Gehaltssystem für Richter:innen des LVwG Kärnten schon von seiner Systematik her zu keiner gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit führt, sondern schon immer gutverdienende Jurist:innen als gutverdienende Richter:innen einstufte, dagegen weniger gut bezahlte Jurist:innen – trotz gleicher Qualifikation – schlechter entlohnt.

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Soll es einen parteifreien Justizminister geben?

Die Initiative für den Rechtsstaat appelliert an den Bundespräsidenten sich für eine angesehene, parteiunabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizministeriums einzusetzen. Mehr als 38.000 Menschen haben die Petition dieser Initiative bereits unterschrieben. Florian Klenk, Chefredakteur beim Falter, sieht dies in einem Kommentar als den falschen Weg, da dies ein System legitimiere, das grundlegende Reformen bedürfe. Beide sind sich aber einig, dass es eine Stärkung der Justiz brauche.

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LVwG Tirol sucht Vizepräsident:in

Am Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion des/der Vizepräsident:in neu zu besetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 09.02.2025. Der Aufgabenbereich spannt sich von der Vertretung und Unterstützung des Präsidenten des LVwG Tirol über die Justizverwaltung bis hin zur Rechtsprechung. Neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 3 TLVwGG für ein Richteramt werden zahlreiche weitere Voraussetzungen von den Bewerber:innen erwartet.

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EuGH: Rechtsmissbrauch kann nicht allein in der (großen) Anzahl an Beschwerden zur DSGVO gesehen werden

In der Vorabentscheidung vom 09.01.2025, C-416/23, zur Anfrage des VwGH nahm der Europäische Gerichtshof – EuGH zur Verweigerung der Behandlung von „exzessiven Anfragen“ durch die Datenschutzbehörde (DSB) Stellung und führte ua. aus, dass Anfragen nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, da die Ausübung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist. Der VwGH wird daher nun zu prüfen haben, ob die DSB das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der betroffenen Person nachgewiesen hat.

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