Die Gleichheit am Himmel

Land vergab Flugrettung in Osttirol ohne Ausschreibung an den ÖAMTC. Unabhängiger Verwaltungssenat erklärte diese Entscheidung  für nichtig.

Für sein eigenmächtiges Handeln musste das Land am Donnerstag einen Dämpfer einstecken. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) „flog“ die Vergabe der Flugrettung in Osttirol an den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) des ÖAMTC ein. Den Vergabeschritt setzte das Land, nachdem der Bund im Juli 2011 die gegenseitige Vereinbarung (Artikel 15a-Vereinbarung) zum Betrieb einer Flugrettungsleitstelle in Osttirol aufgekündigt hatte.

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Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im parlamentarischen Verfassungsausschusses

Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen. Bereits in Gesetzesform gegossen wird am Mittwoch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zahlreiche Verfassungsänderungen nötig macht. Mehr als 120 Senate und Sonderbehörden werden abgeschafft.

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ihre Aufgaben übernehmen abhängig von der Materie neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) bzw. zwei Bundesverwaltungsgerichte (ein allgemeines und eines für Finanzen). Das bringt für den Bürger den Vorteil, dass er bei Beschwerden gegen Bescheide (etwa bei Baugenehmigungen, in Steuerfragen oder bei Verkehrsdelikten) sofort zu „echten“ Berufsrichtern kommt. Über den Landes- und den Bundesverwaltungsgerichten steht dann noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der sich aber nur mehr mit Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist, beschäftigen soll.

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EU-Kommission klagt Ungarn

Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht

Im Streit über die ungarische Staatsreform klagt die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Durao Barroso heute in Brüssel mit.

Dabei handelt es sich um zwei Klagen wegen Verletzung der EU-Verträge. Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht.

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Die Eckpunkte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten: Interview mit Sektionschef Dr. Gerhard Hesse (BKA)

Im Rahmen der Internationalen Konferenz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa, welche am 12. April 2012 im Wiener Rathaus stattfand, hat der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Sektionschef Dr. Gerhard Hesse, bereits über die Eckpunkte der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten referiert. In einem online- Interview fasst er die wesentlichen Inhalte nochmals zusammen.

VUVS-online: Sehr geehrter Herr Sektionschef, werden bei der Ernennung der Verwaltungsrichter signifikante Unterschiede zum Ernennungsvorgang der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen?

Hesse: Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 2 B-VG ernennt die Landesregierung den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes eines Landes. Die Landesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen. Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 3 B-VG ernennt der Bundespräsident den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes des Bundes auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen.

Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß Art. 86 Abs. 1 B-VG gemäß dem Antrag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundespräsident kann jedoch den Justizminister zur Ernennung ermächtigen. Die Bundesregierung oder der Justizminister hat Besetzungsvorschläge der zuständigen Senate der Gerichte einzuholen.

Signifikante Unterschiede zwischen der Ernennung der Verwaltungsrichter und der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen demnach nicht. Weder die Ernennungsvorschläge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch die Ernennungsvorschläge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind bindend.

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Spindelegger will Auffrischung der Demokratie

Die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sei bereits umgesetzt Er habe in seiner Zeit als Parteichef begonnen, das Verhältnis Bund und Länder auf andere Beine zu stellen, sprach Spindelegger die Reformpartnerschaft an. Maßnahmen des Stabilitätspakts wie ein Aufnahmestopp und die Aufhebung des Versetzungsschutzes im öffentlichen Dienst sowie die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder die Mindestsicherung seien bereits umgesetzt. …

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Routinemäßiger Einsatz der „Ramme“ bei Hausdurchsuchungen rechtswidrig

Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).

Dagegen rechtfertigt die durch keine konkreten Anhaltspunkte gestützte Befürchtung, der Verdächtige könnte die Türe absichtlich nicht öffnen, um während einer schonenden Nachsperrung der Eingangstüre Zeit zur Vernichtung von Belastungsmaterial zu gewinnen, kein zerstörerisches Eindringen. Der Einsatz einer Ramme – welcher laut Aussagen eines der Beamten in vergleichbaren Fällen durchaus schon Routine sei – wurde als unverhältnismäßig beurteilt.

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Tagung der Personalvertreter der Unabhängigen Verwaltungssenate der Bundesländer

Anders als bei der Justiz, die immer schon gewerkschaftlich bundesweit organisiert war, erfolgte die Vertretung der UVS im Personalvertretungsbereich, wenn überhaupt, lediglich auf Landesebene. Um die volle Unabhängigkeit im Interesse des Rechtschutz suchenden Bürgers auch weiterhin zu wahren, ist es mehr denn je geboten, bundesweite einheitliche Standards für die organisationsrechtlichen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Landesgesetzgebern in den Bundesländern zu schaffen

Die 1991 in allen Bundesländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) wurden als Tribunal im Sinne der Menschenrechtskonvention eingerichtet. Jeder Bürger hat das Recht, dass über ein Rechtsmittel gegen eine verhängte Strafe zumindest in der Berufungsinstanz ein unabhängiger und weisungsfreier Richter entscheidet. Die UVS haben seit mehr als 20 Jahren die Verfahren im Interesse des allgemeinen Rechtsschutzes und somit im Interesse der Bürger unabhängig und weisungsfrei geführt.

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20. Vollversammlung der Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate

Am Vorabend der internationalen Konferenz zum Thema „die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Europäischen Union“ hat am 11. April 2012 die Vereinigung ihre jährliche Vollversammlung durchgeführt.  Im Mittelpunkt der Beratungen und Diskussion stand natürlich die Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten. Erörtert wurde der Stand des Gesetzesvorhabens und die zu erwartenden Auswirkungen auf die UVS. Breiter Raum wurde dabei den Herausforderungen, die sich für die Standesvertretung stellen werden und der Zusammenarbeit mit den anderen richterlichen Standesvertretungen eingeräumt. Christa Hanschitz (UVS Kärnten) wurde als Vorsitzende in ihrem Amt bestätigt, als weitere Vorstandmitglieder wurden Gerold Dünser (UVS Tirol), Siegfried Königshofer (UVS Wien), Astrid Brecka (UVS Wien) und Renate Merl (UVS Steiermark) gewählt. Manuela Ganster (UVS Steiermark) hat aus einem sehr erfreulichen Grund ihr Mandat zurückgelegt, sie …

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Salzburger Polizist im Umfeld der Casino-Mafia?

Er habe als Polizeijurist zwischen 2008 und 2010 in Verwaltungsverfahren die vorläufige Beschlagnahme von Glücksspielautomaten widerrechtlich aufgehoben. Diese Automaten seien bei Schwerpunktaktionen von der Finanzpolizei abtransportiert worden. Winkler habe bei seinen Entscheidungen geltend gemacht, dass die Finanz nicht zuständig sei. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) komme aber zur gegenteiligen Erkenntnis.

Von Heidi Huber, Christoph Reiser (Salzburger Nachrichten)

Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegenüber dem suspendierten Polizeijuristen Hermann Winkler: Der Polizeijurist habe 85 Millionen Euro Kredit für Spielcasino beantragt.  Freitag.

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