Sozialgesetze werden an neue Verwaltungsgerichte angepasst

Der Sozialausschuss des Nationalrats beschäftigte sich in seiner Sitzung am 14. März 2013 mit Gesetzespaketen zur Anpassung des AuslBG, des ASVG und anderer Sozialgesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Durch die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit entfällt der administrative Instanzenzug in Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung. Bescheide regionaler AMS-Geschäftsstellen sind in Hinkunft beim Bundesverwaltungsgericht zu beeinspruchen, das betrifft nach derzeitigem Stand rund 900 Fälle pro Jahr.

Bundessozialamt: Sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide bleibt

Das Gesetzespaket dient nicht nur dazu, den neuen Instanzenzug in jenen Gesetzen zu verankern, für deren Vollzug das Sozialministerium zuständig ist, es werden in bestimmten Bereichen auch besondere Beschwerdefristen festgelegt, Datenschutzbestimmungen präzisiert und die Einbeziehung fachkundiger LaienrichterInnen, z.B. BehindertenvertreterInnen, in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt. So wird etwa die sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide des Bundessozialamts beibehalten. Der Sozialminister erhält in bestimmten Fällen die Befugnis, gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

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