„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Linz, 21. Juni 2013
Repräsentationsräume der Universität Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz
„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Linz, 21. Juni 2013
Repräsentationsräume der Universität Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz
Nun hat auch das Land Burgenland einen Entwurf für ein Verwaltungsgerichts vorgelegt.
In diesem Entwurf werden Angelegenheiten der Justizverwaltung zwar grundsätzlich dem Präsidentin/dem Präsident zugewiesen, die Personal- und Raumverwaltung sollen aber weiterhin durch die Landesregierung geführt werden. Bei Besorgung der Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Präsidentin/der Präsident weisungsfrei gestellt.
Die Standesvertretung der UVS-Richter reagiert auf jüngste Medienberichte „Es wäre unaufrichtig zu leugnen, dass es bei der Umsetzung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verschiedentlich Probleme gibt“, erklärt die Bundesvorsitzende der UVS-Vereinigung, Christa Hanschitz, in Reaktion auf Medienberichte in den letzten Tagen, zuletzt in der Wiener Zeitung. „Dabei geht es aber um allgemeine verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen. Der …
Die Sachverständigen sind ins Gerede gekommen. Es gibt kaum einen spektakulären Fall von Wirtschaftskriminalität, bei dem nicht auch ein kritisches Wort über die Tätigkeit der Sachverständigen fällt.
Dabei droht der gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige als verlängerter Arm des Gerichtes zu erlahmen. Diese Entwicklung stellt die Effizienz der Rechtsprechung infrage. Die Probleme sind mannigfacher Natur.
NIKOLAUS LEHNER UND WOLFGANG PÖSCHL (Die Presse)
Wie der Verfassung- und der Verwaltungsgerichtshof bereits in zahlreichen Erkenntnissen (z.B. zu Pflegegebühren oder Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds) ausgeführten haben, stellt das Fehlen ausdrücklicher Verjährungsbestimmungen keine planwidrige Lücke der gesetzlichen Regelungen dar.
Bei den Verjährungsvorschriften des ABGB handelt es sich nach Auffassung der Höchstgerichte um Rechtsgrundsätze des Privatrechtes, die sich nicht ohne weiteres auf das öffentliche Recht übertragen lassen (s. etwa auch VwGH 12.3.1968, 449/67).
Das Bundesland Salzburg sucht Richterinnen und Richter für das neue Verwaltungsgericht. Die Dienstposten werden ab 1. Jänner 2014 besetzt, Interessenten haben die Möglichkeit, sich am 24. April 2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung näher zu informieren. Weitere Informationen …
An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt.
Ab 1. Jänner 2014 werden diese Gerichte in allen Bundesländern eingerichtet, die 16 Tiroler Berufungs- und Sonderbehörden für Verwaltungsverfahren sind dann Geschichte. Mehr als 300 Teilnehmer diskutieren dabei über Grundlagen und Herausforderungen für die neuen Gerichte.
Neuerung bringt Positives und Negatives
Mit der Verfassungsnovelle sind in Österreich erstmals die Länder für eine Gerichtsbarkeit verantwortlich. Man kann sagen, dass das rechtsstaatliche Prinzip, die Grundrechte, in einem positiven Sinn betroffen seien. Es gebe aber auch Prinzipien, die in einem negativen Sinn verändert worden seien, weil gewisse Berufungsbehörden, die bisher vorgesehen waren, demokratisch höher legitimiert gewesen seien, als es die Verwaltungsgerichte sein werden. Die Gewaltenteilung sei stark betroffen, weil viele Verwaltungsbehörden nicht mehr existieren, während die Gerichtsbarkeit deutlich ausgebaut worden sei.
Der Informationsbedarf zur Verwaltungsreform schlägt sich nunmehr auch in einem gesteigerten Interesse an der Zeitschrift der UVS nieder. Insbesondere die letzte Ausgabe mit den Beiträgen zum Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ist besonders stark nachgefragt. Dies hängt offenbar mit der hohen Qualität der Veröffentlichungen zusammen, was sich auch darin zeigt, dass die Verwaltungsakademie der Stadt …

Razzia am Bau: Scheinfirma mit 315.000 € Steuerschulden.
Auf Baustellen im Süden Wiens stoßen die Behörden auf üble Machenschaften.
(Kurier)
Moment, ich glaube wir haben da was Größeres“, unterbricht Franz Kurz von der Finanzpolizei das Gespräch und lässt sich einen kurzen Einsatz-Zwischenbericht geben. Seine Beamten haben gerade einer Baustelle im 4. Bezirk, wo knapp 50 Luxuswohnungen entstehen sollen, einen Besuch abgestattet. Die Aktion war Teil einer Bau-Großrazzia, die Donnerstag im Süden Wiens stattfand. An ihr beteiligten sich auch Baupolizei, Arbeitsinspektorat und die WGKK.
Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)
Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.
In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.