Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz kundgemacht

Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg (Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz – S.LVwGG

Dies macht auch eine Änderung des Salzburger Landes-Verfassungsgesetzes 1999 notwendig. Mit der Novelle ist auch in der Landesverfassung geregelt, dass sich die Vollziehung des Landes nicht mehr nur auf die Vollziehung durch die Landesregierung beschränkt. Neben die Vollziehung der Gesetze und der Verordnungen der Verwaltungsbehörden durch die Regierung tritt die Vollziehung durch das Landesverwaltungsgericht.

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