Schwarzarbeit auf Baustellen: „Wir können den Kampf nicht gewinnen, aber einige Scharmützel“

 Foto: gilbert novy
Foto: gilbert novy

Razzia am Bau: Scheinfirma mit 315.000 € Steuerschulden.

Auf Baustellen im Süden Wiens stoßen die Behörden auf üble Machenschaften.

(Kurier)

Moment, ich glaube wir haben da was Größeres“, unterbricht Franz Kurz von der Finanzpolizei das Gespräch und lässt sich einen kurzen Einsatz-Zwischenbericht geben. Seine Beamten haben gerade einer Baustelle im 4. Bezirk, wo knapp 50 Luxuswohnungen entstehen sollen, einen Besuch abgestattet. Die Aktion war Teil einer Bau-Großrazzia, die Donnerstag im Süden Wiens stattfand. An ihr beteiligten sich auch Baupolizei, Arbeitsinspektorat und die WGKK.

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Wien: „Keine Mafia gegen Richter“

Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten

Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)

Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.

In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.

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Mirko Kovats vor dem UVS: „Ich lebe auf Kredit“

Vor der Kammer C des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Wien und schildert auf Frage der Kammermitglieder seine Lage

StandardWien – Mirko Kovats, dessen Mischkonzern A-Tec Industries nach der Pleite zerschlagen wurde, hat es schwer. In grauem Anzug, weißem Hemd und roter Krawatte (diese Outfit trägt er immer) sitzt er vor der Kammer C des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Wien und schildert auf Frage der Kammermitglieder seine Lage. „Ich habe alles verloren. Ich habe kein Einkommen, kein Vermögen und Sorgepflichten für zwei minderjährige Kinder. Meine Stiftung ist nicht liquide.“ Wovon er denn lebe? „Ich lebe auf Kredit“, so Kovats, aber seine Frau verdiene für die Kinder. „Meine Ansprüche sind eher bescheiden.“

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VwGH: Keine Genehmigungspflicht für Dienstreisen von UVS-Mitgliedern

In seiner Entscheidung vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Problematik der Dienstreise eines Mitgliedes eines unabhängigen Verwaltungssenates auseinandergesetzt.

Der Gerichtshof gelangt in dieser Entscheidung zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch ein Mitglied eines UVS von Verfassungswegen keine Zuständigkeit des Leiters des Unabhängigen Verwaltungssenates zur Einflussnahme auf die Festlegung von Ort und Zeit der Verhandlung besteht. Die Erteilung eines „Dienstreiseauftrages“ kommt in diesem Zusammenhang daher nicht in Betracht.

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Verwaltungsgericht NÖ: Verein der Verwaltungsrichter ortet zahlreiche Verfassungswidrigkeiten

Unter dem Blickwinkel der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthof in Justizverwaltungsangelegenheiten erweisen sich nach Auffassung des Vereins der Verwaltungsrichter eine Reihe von Bestimmungen im Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Verwaltungsgerichtes in Niederösterreich als verfassungswidrig.

Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines gerichtsinternen Instanzenzuges sowie die Besorgung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Richter durch die Landesregierung.

Die im Entwurf vorgesehene Genehmigung von Dienstreisen durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes stehe im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen im jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097. So könne durch die allfällige Untersagung einer Dienstreise der Eindruck einer Einflussnahme der (monokratischen) Justizverwaltung auf die Entscheidungsfindung des Richters und damit auf die Ausübung des richterlichen Amtes hervorgerufen werden.

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Glücksspielgesetz in Oberösterreich verfassungskonform

UVS entscheidet im Mai über Einsprüche zur Lizenzvergabe in Oberösterreich

Das Glücksspielgesetz des Landes Oberösterreich ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich entschieden. Das Urteil erging letzte Woche an den UVS, bestätigte dessen Vizepräsident Alfred Kisch einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Österreich.

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EU-Kommission stellt Analyse der Justizsysteme der Mitgliedstaaten auf breitere Grundlage

LOGO CE_Vertical_EN_quadriEinbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.

Erhebliche Unterschiede herrschen u.a. darin, inwieweit eine Justiz als unabhängig wahrgenommen wird.

Der als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise des Justizsystems in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit der Justizsysteme ist bereits Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Grundlagen für eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden sollen.

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Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

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Wiener Verwaltungsgericht wird Fall fürs Höchstgericht

FP und VP sehen Unabhängigkeit durch Möglichkeit zu politischer Einflussnahme gefährdet

von Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD

StandardWien – Die schwarz-blaue Opposition im Wiener Rathaus macht gemeinsame Sache und zieht wie angekündigt vor den Verfassungsgerichtshof. Das Landesgesetz zur Schaffung des Wiener Verwaltungsgerichts ermöglicht aus Sicht von VP und FP nämlich weiterhin politische Einflussnahme und widerspreche damit den Standards für „eine unabhängige Gerichtsbarkeit“.

„Das Verwaltungsgericht würde zu einer Präsidenten- und Rechtspflegerbehörde“, monierte Dietbert Kowarik (FP) am Freitag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wolfgang Ulm von der Volkspartei. So erhalte der künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, „der ohne klar definiertes Auswahlverfahren von der Landesregierung bestellt wird“, derart „überschießende Kompetenzen“, dass alleine dadurch der politische Einfluss sichtbar“ werde, sagte Kowarik.

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Vorabentscheidungsersuchen des OGH zur Wahrnehmung von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta

Sind die ordentlichen Gerichte bei einem Verstoß gegen die GRC unionsrechtlich verpflichtet, den Verfassungsgerichtshof anzurufen (um eine Gesetzesprüfung zu erreichen) oder können sie das der GRC widersprechende Gesetz im konkreten Fall (schlicht) unangewendet lassen?

In der Begründung des Vorabentscheidungsersuchens setzt sich der OGH  ausführlich und kritisch mit dem Erkenntnis des VfGH vom 14. März 2012, U 466/11, auseinander, in dem der VfGH zum Ergebnis gelangt war, dass die von der GRC garantierten Rechte einen Prüfungsmaßstab insbesondere auch im Gesetzesprüfungsverfahren nach Art. 140 B-VG bilden.

OGH 17.Dezember 2012, 9 Ob 15/12i

siehe auch: Erschüttert Luxemburger Entscheidung Grundrechtssystem in Europa?

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