EU-Parlament: RICHTLINIE ZUR ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN

Die Berichterstatterin betrachtet die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zur Arbeitnehmerentsendung als „Schlag ins Gesicht für entsendete Beschäftigte, die sehr schlimmen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind“.

So äußerte Evelyn Regner ihren Unmut über die vom Ausschuss am 25. April 2013 angenommene Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie KOM(2012) 131 zur Durchsetzung der Entsendungsrichtlinie 96/71/EG (s. EiÜ 43/12, 36/12, 12/12). Die von Regner in ihrem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen konzentrierten sich insbesondere auf eine bessere Verwaltungszusammenarbeit, effektivere Überwachungs- und Kontrollmechanismen sowie strengere Haftungsregeln.

Die von Kommission und Berichterstatterin angedachte gesamtschuldnerische Haftung wird allerdings vom Ausschuss abgelehnt. Die Mehrheit der Abgeordneten glaubt, diese würde unnötig mit den nationalen Haftungsvorschriften kollidieren. Auch sollten nach Ansicht des Ausschusses die von der Kommission vorgeschlagenen Kontrollmaßnahmen nur unverbindlich bleiben. Eine rasche und unbürokratische Amtshilfe solle aber dennoch geschaffen werden und die Anforderung und Zustellung von Schriftstücken sowie die Vernehmung von Personen umfassen. Der federführende Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) kann die Stellungnahme bei seiner Abstimmung über den Berichtentwurf am 30. Mai 2013 berücksichtigen.

 

 

 

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