Der Verwaltungsgerichtshof gibt einer Beschwerde Recht, weil die Datenschutzkommission zu eng mit dem Bundeskanzleramt verwoben war.
Die Datenschutzkommission war nicht unabhängig – also waren ihre Bescheide illegal. Das sagt nun ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Ein Mann, der von den Wiener Linien Auskunft über die von ihm gesammelten Videodaten forderte, war vor Gericht gezogen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Dieser hatte im Vorjahr beanstandet, dass die Datenschutzkommission organisatorisch zu eng mit dem Bundeskanzleramt verwoben sei. Hans Zeger von der Arge Daten ortet in der nun darauf fußenden Entscheidung des VwGH eine „äußerst kräftige Watsche“ für die Republik. Die Datenschutzkommission betonte egenüber der „Presse“, dass das Urteil nur für den Einzelfall gelte. Zudem seien nach einer Gesetzesänderung alle ab Mai 2013 erlassenen Bescheide gültig erlassen.
Anhängige Berufungen zu Altfällen – laut Zeger ein bis zwei Dutzend Fälle – dürften aber nun erfolgreich sein. Wenn die sechswöchige Berufungsfrist versäumt wurde, bleibt der alte Bescheid hingegen gültig. Mit der Berufung erreicht man in den Altfällen auch nur, dass die (nun neu organisierte) Datenschutzkommission noch einmal entscheiden muss.