Das deutsche Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem EUGH ein Verfahren vorgelegt, um die Frage zu klären, ob es nach Unionsrecht deutschen Behörden gestattet ist, eine in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Lenker keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder ob in diesen Fällen eine ausschließliche Zuständigkeit des Ausstellerstaats besteht.