Das war das Maiforum 2013

Maiforum Graz JPGGanz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.

Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.

Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.

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VwGH: Diskriminierende Gehälter im öffentlichen Dienst

Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist in diesen Fällen Unionsrecht direkt anzuwenden.

presse-logoUniv.-Prof. i. R. Dr. Wachter, Die Presse

Wie bereits umfangreich berichtet, haben in Deutschland Beamte und Richter erfolgreich gegen Altersdiskriminierung im Besoldungssystem geklagt. Den Klägern wurden von den Verwaltungsgerichten zum Teil erhebliche Nachzahlungen zugesprochen. Nun lässt der Verwaltungsgerichtshof mit einer Entscheidung aufhorchen.

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UVS-Vereinigung wird Verwaltungsrichter-Vereinigung

Bei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen. Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich …

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Landesverwaltungsgericht: Personelle Kontinuität sichert Qualität

Dekretverleihung an den Präsidenten und die Richterinnen und Richter des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtes Gestern, Mittwoch, übergaben Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Franz Steindl dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes sowie den Richterinnen und Richtern die Ernennungsdekrete.  „Wir brauchen einen reibungslosen Übergang und höchstmögliche Rechtssicherheit. Durch die personelle Kontinuität ist auch die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. Diese …

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Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Vor zahlreichem Fachpublikum, allen voran der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, und der Wiener Magistratsdirektor, Erich Hechtner, fand gestern Im Wiener Rathaus eine Veranstaltung der Wiener Juristischen Gesellschaft zum Thema „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: – Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof“ statt.

Der PräsidWiener Jur gesent der Gesellschaft, Walter Barfuß, zeigte sich in seiner Eröffnung erfreut über das große Interesse. Erstmals seit Bestehen der Gesellschaft sei es notwendig gewesen, in den großen Festsaal des Wiener Rathauses auszuweichen.

Der Vortragender, der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, skizzierte schwerpunktartig das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten. Die Entscheidung, für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte das System des AVG beizubehalten, erachte er als sachlich richtig. Das neue Verfahrensrecht müsse sich nun auch im Massenverfahren bewähren. Die im Rahmen der Gerichtsreform und den damit verbundenen Rechtsanpassungen möglichen verwaltungsreformatorischen Maßnahmen seien leider weitgehend der kurzen Legisvakanz zum Opfer gefallen.

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Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

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Verwaltungsgericht Niederösterreich: Gravierende Bedenken der Rechtsanwaltskammer gegen Organisationsgesetz

In der Stellungnahme der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer zum Organisationsgesetz für das Verwaltungsgericht NÖ werden schwerwiegende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einzelner Gesetzesbestimmungen geäußert.

NÖ RAKSo sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.

Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer ist es schlicht mit der Unabhängigkeit des Richteramtes unvereinbar, wenn fixe Dienstzeiten sowie die Bindung der Dienstleistung an einen bestimmten Dienstort angeordnet werden können. Dies führe letztlich dazu, dass eine Fülle sachlich nicht gerechtfertigter Regeln für die Ausübung der richterlichen Arbeit aufgestellt würden, die zu nicht gerechtfertigtem Druck und somit zu einer Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit führten.

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Salzburg: Konsequenzen aus der Finanzaffäre

Beschluss des Untersuchungsausschusses zum Thema „Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001“ Mit einem abschließenden Antrag zu Konsequenzen aus der Finanzaffäre wird  Landesregierung  auf Basis der Erkenntnisse des Untersuchungs-Ausschusses u. A.  beauftragt, das Objektivierungsgesetz unter Beachtung einer zeitlich befristeten Bestellung von Führungskräften und eines individuellen Beschwerderechts an das Landesverwaltungsgericht grundlegend zu novellieren. Salzubrger Landeskorrespondenz …

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Richter in Deutschland klagen gegen diskriminierende Gehälter

Für Angestellte hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-144/04 bereits im Jahr 2005 entschieden, dass die Differenzierung der Verdiensthöhe nach Lebensalter diskriminierend und unzulässig ist.

Besolfung Richter

Für die Besoldungsstreitigkeiten bei Beamten sind in Deutschland – so wie künftig auch in Österreich – die Verwaltungsgerichte zuständig. Und sie hatten Klagen auf höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung bisher abgewiesen. Sie argumentierten: Die Besoldung sei gesetzlich geregelt und stehe nicht wie bei Angestellten bloß im Tarifvertrag.

Doch die Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main und Halle sehen das jetzt anders. Sie meinen: Die direkt vom Alter abhängige Bezahlung verstößt auch bei Beamten gegen das Europarecht. Junge Beamte müssen genau so viel Geld erhalten wie ältere Mitarbeiter. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main müssen sie jetzt zwischen 2 500 und 23 000 Euro pro Jahr mehr bekommen.

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