Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.
Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.
Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.