Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte gehen auf Vorarbeiten des 2003 einberufenen Österreich-Konvents zurück.
PETER BUSSJÄGER (Die Presse)
Der Konvent konnte dem Parlament tatsächlich keine neue Bundesverfassung vorlegen. Maßgeblich waren zwei wesentliche Konfliktlinien: Der Föderalismuskonflikt, der nicht nur Bund und Länder trennte, sondern teilweise auch die Parteien, insbesondere die ÖVP, spaltete, und der Konflikt um soziale Grundrechte, der sich im Wesentlichen entlang der Linie Regierungsparteien (ÖVP und FPÖ) und Opposition (SPÖ und Grüne) abspielte.