Kovats‘ Strafen gemildert

UVS: 52.000 Euro für Verletzung von Info-Pflicht

StandardRenate Graber, Der Standard

Wien – Mirko Kovats, Gründer und Vorstandsmitglied der Industrieholding A-Tec, kann den Sommer ein wenig erleichtert verbringen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien hat Strafen, die die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gegen ihn und zwei seiner Kompagnons verhängt hat, abgemildert. Die A-Tec ist im Oktober 2010 pleitegegangen, sie befindet sich im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung; alle Beteiligungen wurden zugunsten der Gläubiger versilbert.

Nach zwei Terminen vor der Kammer C des UVS, die wie berichtet über die Berufungen von Kovats und Co verhandelt hatte, ist die Entscheidung vor kurzem schriftlich ergangen. Die Rechtsmittel wurden zwar inhaltlich abgeschmettert – die Geldstrafen aber spürbar herabgesetzt.

Informationspflichten

Die FMA hatte Kovats und Kollegen wegen der Verletzung von Informationspflichten vor der A-Tec-Insolvenz zu hohen Geldstrafen verurteilt. Es gab etliche Verwaltungsstrafverfahren; thematisch ging es in einem Fall um die geplatzte Begebung einer Anleihe, in einem anderen um Großaufträge, deren Finanzierung wackelte.

Zwar blieb der UVS dabei, dass die A-Tec-Verantwortlichen die Investoren von der Anleihenproblematik „unverzüglich“ hätten verständigen müssen – bei der Strafhöhe gab er es aber billiger. Einer der Gründe dafür: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einen UVS-Strafbescheid gegen die Manager inzwischen aufgehoben. Das bedeutet, dass sie als unbescholten gelten, was sich wiederum positiv auf die Strafbemessungsgrundlage auswirkt.

Ein Leben auf Pump

A-Tec-Manager Christian Schmidt muss statt 50.000 „nur“ 32.000 Euro zahlen. Kovats‘ Strafe hat der UVS von 80.000 auf 52.000 Euro reduziert. Denn: Seine „Einkommens- und Vermögenslage hat sich durch die Insolvenz“ verschlechtert. Wie hatte Kovats die Frage nach seinen finanziellen Verhältnissen im April doch beantwortet? „Ich habe alles verloren. Ich habe kein Einkommen, kein Vermögen und Sorgepflichten für zwei minderjährige Kinder. Meine Stiftung ist nicht liquide. … Ich lebe auf Kredit.“

Die Strafe muss nun bezahlt werden, die Bescheide sind rechtskräftig – können aber noch beim VwGH bekämpft werden.

derStandard.at …

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