Die Klage über fehlende Reformen in der österreichischen Verwaltung hat Tradition. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode hat es tatsächlich einige Fortschritte gegeben, die aber kaum auffallen
Conrad Seidl, Der Standard
Elf Tage vor Weihnachten haben die Österreicher andere Sorgen, als sich von der Regierungsspitze den „größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920“ erklären zu lassen.
Als Bundeskanzler Werner Faymann im Dezember 2011 diese Ankündigung machte, war ihm ebenso wie Vizekanzler Michael Spindelegger klar, dass sie mit der Reform des Verwaltungsverfahrens keine besonders schönen Blumentöpfe gewinnen würden – mochten auch die Experten die Abschaffung von mehr als 120 Verwaltungssenaten und Sonderbehörden sowie die damit verbundene Straffung des Amtswegs noch so loben. Pech.
Als es eineinhalb Jahre später ernst wurde mit der Einrichtung der neuen, straff organisierten Verwaltungsgerichte, erntete die Regierung viel mehr Aufmerksamkeit. Aber da waren die möglichen Einsparungen und der Gewinn an Rechtssicherheit längst kein Thema mehr: Im Sommer 2013 beherrschte nur mehr die Personalfrage die Diskussion. Stichwort: parteipolitische Besetzung der neuen Verwaltungsrichter-Ämter, direkte Drähte in die Kabinette von Ministern und von Landesräten oder gar in Parteizentralen. Noch mehr Pech.