Behörden werden umgebaut – aber keinem fällt es auf

StandardDie Klage über fehlende Reformen in der österreichischen Verwaltung hat Tradition. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode hat es tatsächlich einige Fortschritte gegeben, die aber kaum auffallen

Conrad Seidl, Der Standard

Elf Tage vor Weihnachten haben die Österreicher andere Sorgen, als sich von der Regierungsspitze den „größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920“ erklären zu lassen.

Als Bundeskanzler Werner Faymann im Dezember 2011 diese Ankündigung machte, war ihm ebenso wie Vizekanzler Michael Spindelegger klar, dass sie mit der Reform des Verwaltungsverfahrens keine besonders schönen Blumentöpfe gewinnen würden – mochten auch die Experten die Abschaffung von mehr als 120 Verwaltungssenaten und Sonderbehörden sowie die damit verbundene Straffung des Amtswegs noch so loben. Pech.

Als es eineinhalb Jahre später ernst wurde mit der Einrichtung der neuen, straff organisierten Verwaltungsgerichte, erntete die Regierung viel mehr Aufmerksamkeit. Aber da waren die möglichen Einsparungen und der Gewinn an Rechtssicherheit längst kein Thema mehr: Im Sommer 2013 beherrschte nur mehr die Personalfrage die Diskussion. Stichwort: parteipolitische Besetzung der neuen Verwaltungsrichter-Ämter, direkte Drähte in die Kabinette von Ministern und von Landesräten oder gar in Parteizentralen. Noch mehr Pech.

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Glücksspiel: Betreiber dürfen auf Verjährung hoffen

Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe

foto: apa/epa/federico gambarini
foto: apa/epa/federico gambarini

Günther Oswald, Der Standard

Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.

Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.

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vuvs-online: Danke!

150.000 Besuche auf dieser Seite Bei einem Klick pro Sekunde müsste man dafür eine ganze Arbeitswoche ununterbrochen klicken. Für das große Interesse ein Dankeschön an unsere Leser! Die Redaktion

Disziplinaroberkommission wird nach umstrittenen Urteilen aufgelöst

KURIERStatt der Disziplinaroberkommission wird ab Jänner 2014 der Bundesverwaltungsgerichtshof (richtig: das Bundesverwaltungsgericht, Anm. Red.) über Berufungen (richtig: Beschwerden) der Beamten entscheiden.

„In schweren Fällen, wenn es um Entlassungen geht, werden künftig drei Richter urteilen“, erklärt Andreas Buchta-Kadanka vom Beamtenministerium.

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Richtertalare: Bundesweite Ausschreibung

Die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) hat die Ausschreibung über die Lieferung der Amtskleider für Richter und Staatsanwälte erfolgreich abgeschlossen. Der Zuschlag wurde dem Bestbieter am 23.7.2013 erteilt. Diese Produkte können in Kürze über den e-Shop der BBG bestellt werden. Das Bundesasylgericht wird die Ausstattung der neuen Richterinnen und Richter über die BBG beziehen. Das überaus günstige …

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Glückspielgesetz: Nicht geklärte verwaltungsbehördliche Zuständigkeit führt zur Aufhebung von UVS-Entscheidungen

In seinem Erkenntnis vom 23. Juli 2013, Zl. 2012/17/0249, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in der strittigen Frage der Abgrenzung von gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit der Rechtsmeinung der Verfassungsgerichtshofs angeschlossen (siehe Beitrag: Richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes) . Da der UVS– ausgehend von der nicht mehr aufrecht erhaltenen Auffassung des VwGH – im Beschwerdefall nur die Höhe …

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Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen

KURIER Viele Wirte wollen endlich eine Lösung, selbst wenn es ein generelles Rauchverbot wäre.

 

Die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern könnte umsonst gewesen sein. - Foto: KURIER/Jeff Mangione
Die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern könnte umsonst gewesen sein. – Foto: KURIER/Jeff Mangione

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs dürfte dazu führen, dass immer mehr Lokale rauchfrei werden. Denn Nichtraucher dürfen laut Urteil in Lokalen nicht eine Sekunde dem Tabakrauch ausgesetzt werden. Weder beim Betreten des Lokals noch auf dem Weg zur Toilette.

Scharfe Kontrollen

Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) begrüßte das Urteil und kündigte scharfe Kontrollen an. Er rechne damit, dass nun viele Lokale auf ein Rauchverbot umsteigen.

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Vergabeverfahren: Verlangt EuGH-Urteil eine Änderung der Rechtsprechung zur Beschwerdelegitimation?

Nach der bisherigen Rechtsprechung im Vergabeverfahren fehlte einem Beschwerdeführer, der die Auftragsvergabe angefochten, selbst aber ein fehlerhaftes Angebot gelegt hatte, die Antragslegitimation. Dies könnte sich nach der Entscheidung des EuGH im Falle „Fastweb“ aber ändern. So sieht das zumindest der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in einem Rundschreiben. Andere Experten wollen dem EuGH-Urteil auf Grund der besonderen …

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Richterauswahl: Europäische Standards verlangen Rechtsschutz für übergangene Bewerber

Die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2010 ,R(2010)12, beschreiben jene Standards, die einzuhalten sind, um die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und das Funktionieren eines Justizsystems sicherzustellen.

Sie orientieren sich dabei weitgehend an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art 6 EMRK. Zuletzt bildeten die Empfehlungen die Leitlinie für die Entscheidung im Falle der Entlassung eines Richters in der Ukraine (siehe: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ukraine).

Auch für die Verfahren zur Feststellung der Eignung von Richtern gibt die Empfehlung in Kapitel VI (selection and career) klare Standards vor: Auswahl- und Karriereentscheidungen für Richter sollen federführend von richterlichen Gremien getroffen werden, die Entscheidungen dieser Gremien sollen transparent und nachvollziehbar begründet sein und übergangenen Bewerber soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Auswahlentscheidung oder das Auswahlverfahren zu bekämpfen (Punkte 44 bis 48).

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Erstmals zwei Blinde als Richter

KURIERAb 2014 im Einsatz. Gerichtspräsident sieht „historischen Schritt und Signal für Normalität“.

Die beiden Juristen haben einen Schritt vorwärts gewagt, sich beworben, einem Auswahlverfahren gestellt – und hatten schließlich gegenüber vielen Kandidaten die Nase vorne: Gerhard Höllerer (45), Beamter im Wissenschaftsministerium und Alexander Niederwimmer (46), Polizeijurist in Oberösterreich, werden die ersten blinden Richter Österreichs sein.

Sie zählen zu jenen Richtern, die am Bundesverwaltungsgericht ab 2014 über Berufungen (richtig „Beschwerden“, Anm. vuvs-online) gegen Entscheidungen von Behörden urteilen werden.

Dass sie ernannt wurden, konnten beide, wie sie erzählen, erst gar nicht glauben. Niederwimmer: „Ich war fassungslos.“

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