GMUNDEN. In Gmundner Parkhaus durfte jeder Lenker alles Mögliche tun, ohne gestraft zu werden.
Die Gmundner Stadtpolizei war bisher so gut wie machtlos gegen anarchistisch anmutende Park-Umtriebe, da die Tiefgarage laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs allen Ernstes „keine Straße mit öffentlichem Verkehr“ war. Diese mit lebenspraktischen Maßstäben nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung wurde kürzlich vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gekippt. Sehr zur Erleichterung von disziplinierten Parkhaus-Benutzern und vor allem der Gmundner Stadtpolizei.
Ab 1. Jänner 2014 wird auch in Österreich für Schüler erstmals die Möglichkeit bestehen, gegen negative Leistungsfestellungen Beschwerde an ein Verwaltungsgericht zu erheben.