Unabhängiger Verwaltungssenat macht Chaos-Zustand in Tiefgarage ein Ende

oÖNGMUNDEN. In Gmundner Parkhaus durfte jeder Lenker alles Mögliche tun, ohne gestraft zu werden.

Die Gmundner Stadtpolizei war bisher so gut wie machtlos gegen anarchistisch anmutende Park-Umtriebe, da die Tiefgarage laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs allen Ernstes „keine Straße mit öffentlichem Verkehr“ war. Diese mit lebenspraktischen Maßstäben nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung wurde kürzlich vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gekippt. Sehr zur Erleichterung von disziplinierten Parkhaus-Benutzern und vor allem der Gmundner Stadtpolizei.

„Laut dem neuen UVS-Erkenntnis ist die Tiefgarage eine Straße mit öffentlichem Verkehr“, sagt deren Leiter, Dietmar Pühringer. „Durch die neue Rechtsauslegung können wir nun die Straßenverkehrsordnung exekutieren. Bis dahin waren uns die Hände gebunden, jeder Beamte hätte sich selbst strafbar gemacht, wenn er einschreitet. Das wäre Amtsmissbrauch.“

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