In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der „GRÜNEN“ zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stellte das BKA fest, die Bundesländer seien der Anregung des BKA, eine der Regelung des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (§ 20 BVwGG) entsprechende Regelung über die Entscheidungsveröffentlichung im RIS zu treffen, in keinem Fall vollinhaltlich nachgekommen.
Die Organisationsgesetze begründen entweder keine (Niederösterreich, Salzburg, Tirol) oder eine nur beschränkte Veröffentlichungspflicht (Burgenland und Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg). Im Fall Wiens besteht keine solche Beschränkung, allerdings sind die Entscheidungen ausdrücklich auf einer anderen Website zu veröffentlichen.
Zum Unabhängigen Finanzsenates bzw. zum Bundesfinanzgericht wird bemerkt, es sei die Entscheidung des UFS gewesen, seine Entscheidungen nicht im Rahmen des RIS, sondern auf der Plattform „Findok“ zu veröffentlichen, das treffe auch auf das Bundesfinanzgericht zu.
In einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution an den Dienstgeber stellte die Dienststellenversammlung des Gerichtes fest, dass dieses weder personell noch mit Sachmitteln ausreichend ausgestattet ist.
VfGH hat die Regelung über die Beschlussfassung der Geschäftsverteilung aufgehoben
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.