Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.
von Philipp Aichinger (Die Presse)
So jedenfalls verhält es sich am Landesverwaltungsgericht Wien, was dort nicht alle begeistern soll. Mutmaßungen, dass der Talar selbst gezahlt werden muss, weil es einen Spardruck gibt, weist Präsident Dieter Kolonovits aber klar zurück: „Wir haben das im Vorjahr einstimmig in der Geschäftsordnung beschlossen“, sagt er zu den Regeln für den Talar. Man habe keine Pflicht zum Amtskleid verhängt, weil man jedem die Freiheit lassen wollte, entweder mit oder ohne Talar zu verhandeln. Da es nun aber keine Pflicht zum Talar gibt, müssten Richter, die einen wollen, diesen auch selbst bezahlen. Es handle sich um eine Kompromisslösung, mit der alle einverstanden gewesen seien, sagt Kolonovits im Gespräch mit der „Presse“.
Keine 10 Tage war das VwGVG in Kraft, schon wurde vom Landesverwaltungsgericht Tirol ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Überprüfung des § 17 VwGVG, konkret auf den Ausschluss der Anwendbarkeit des IV. Teils des AVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, gestellt.