Laut Höchstgericht gilt Bedarfsprüfung nach Kundenzahl weiter – außer in abgelegenen Gebieten.
In Österreich wurden Apotheken-Konzessionen bislang nach einer starren Regelung im Apothekengesetz (ApG) vergeben: Würde durch eine neue Apotheke die Kundenzahl für eine bereits in der Umgebung bestehende auf unter 5500 sinken, bestehe am betreffenden Standort kein Bedarf, die Bewilligung sei dann zu versagen. In einer im Februar verkündeten Entscheidung erteilte der EuGH dem eine Absage: Eine Regelung, die den Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und von der Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen abzuweichen, widerspreche der Niederlassungsfreiheit, heißt es da.

Die Zahl der Richter am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll von 27 um zwölf zusätzliche auf39 Richter erhöht werden.
Am Vorabend des Maiforums fand traditionell die Jahreshauptversammlung statt. Der Vorstand zeigte sich erfreut, dass bereits viele der neu ernannten Verwaltungsrichterinnen und Richter als Mitglieder aufgenommen wurden, sodass sich die Vereinigung auch unter den neuen und geänderten Rahmenbedingungen stark in der Richterschaft verankert zeigt.
Das Europaparlament hat am 16. April 2014 neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern beschlossen. Die Entscheidung betrifft rund eine Million Arbeitnehmer und muss noch von den europäischen Ministern bestätigt werden.
Von der Bronx ins höchste Gericht