Landesverwaltungsgericht Tirol: Ein neues Gericht in einem alten Justizgebäude

tirol-wappen-11In den letzten Wochen und Monaten vor dem 1. Jänner 2014 wurde in Innsbruck eifrig an der Adaptierung des neuen Sitzes für das Landesverwaltungsgericht Tirol gearbeitet.

 Schon bisher war der UVS Tirol an einem ehemaligen Gerichtsstandort untergebracht: Gebaut in den Jahren 1887 bis 1890 beherbergte das Gebäude Michael Gaismair Straße 1 in Innsbruck zunächst die Landes-Gebärklinik und die Hebammenschule, bevor es von 1925 bis 1973 als Sitz für das Landes- bzw. Bezirksgericht für Zivilrechtssachen gedient hat. Von 1938 bis 1945 war in diesem Gebäude das Landgericht und das Amtsgericht Innsbruck, dem das Erbgesundheitsgericht Innsbruck angegliedert war, untergebracht. Seit dem Jahr 1973 wurde das Haus dann wieder vom Amt der Tiroler Landesregierung genutzt, es beherbergt beispielsweise auch in Zukunft das Tiroler Landesarchiv.

Tirol VH-Saal
(c) Die Fotografen

Bereits mit dem 01.01.2012 wurden die neuen Verhandlungssäle des UVS eröffnet, die mit ihrer Ausstattung auch bestens für das

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Landesverwaltungsgericht geeignet sind. Neben der entsprechenden technischen Ausstattung – von Videobeamer bis Lautsprecheranlage – wurde dabei auch ein eigenes Sicherheitskonzept implementiert. So sind auch alle Büroräumlichkeiten gegenüber den allgemein zugänglichen Räumen abgesichert, der Parteienverkehr wurde vollständig von den Büros der Richterinnen und Richter getrennt. Die Verhandlungssäle sind über einen eigenen Zugang des Gebäudes erreichbar, die Büros verteilen sich auf insgesamt drei Stockwerke. In den letzten Monaten wurden die neu zugewiesenen Büros renoviert, auch das Protokoll mit der zentralen Aktenverwaltung wurde neu eingerichtet. Die räumliche Situation ist insgesamt jedenfalls absolut zufriedenstellend. Insbesondere ist das Gericht auch dank seiner zentralen Lage in Innsbruck für die Bürgerinnen gut erreichbar.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol startet mit 36 Richterinnen und Richtern (32,5 Vollzeit Beschäftigungsäquivalenten). Das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter. Richtersenate sind lediglich noch im Vergaberecht vorgesehen, im Bereich der Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten und für dienstrechtliche Angelegenheiten der Landes- und Gemeindebeamten sowie der Landeslehrer wurden Senate mit Laienbeteiligung eingerichtet; diese bestehen jeweils aus zwei Laienrichtern und einem Berufsrichter/ einer Berufsrichterin

Nähere Infos zum LVwG Tirol finden sich unter www.lvwg-tirol.gv.at

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