Die Regelungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit im B-VG bieten keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Entscheidung von einem nichtrichterlichen Bediensteten eines Verwaltungsgerichts iSd Art 135a B-VG bzw von einem Rechtspfleger iSd VwGVG beim Verfassungsgerichtshof mit einer Beschwerde gemäß Art 144 B-VG bekämpft werden können.
So die Entscheidung des VfGH vom 11.06.2015, E 591/2015. Der Gerichtshof folgt damit der Auslegung des § 54 VwGVG 2014 durch den Verwaltungsgerichtshof (Ro 2014/05/0098, vom 20.01.2015).
Über Anfrage des irischen „High Court“ hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die USA darauf Bedacht zu nehmen, ob dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Beschwerdeführer ist der österreichische Staatsangehörige Maximillian Schrems. Dieser vertritt die Ansicht, dass – nach den Enthüllungen von Edward Snowden – das Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten keinen wirklichen Schutz dagegen bieten, dass der amerikanische Staat die in dieses Land übermittelten Daten überwacht.
Nach der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland zulässig , wenn es ein angemessenes Schutzniveau für diese Daten gewährleistet.
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 gibt es eine eklatante und anhaltende Abnahme an neuen EU-Regeln.
Das zeigen neue wissenschaftliche Untersuchungen in Österreich und Deutschland. Damit schreitet die Vergemeinschaftung von Rechtsbereichen viel langsamer voran als im Jahr 2009 erwartet. Und damit wird auch die Mär vom „Brüsseler Diktat“ widerlegt.
Stieg die Zahl sogenannter Sekundärrechtsakte des Rates (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse/Empfehlungen, sonstiges) bis zum Jahr 2009 auf jährlich 954, pendelt der Output seither nur noch um jährlich rund 600 (Berechnungen auf Basis des EU-Amtsblattes bzw. Ratsdatenbanken). Wissenschaftler nennen drei Gründe für den Rückgang: den Lissabon-Vertrag, die Schuldenkrise und den kontinuierlichen Abbau an EU-Beamten (jährlich ein Prozent weniger Stellen).
Hände entgegenstrecken und um Almosen bitten rechtfertigt keine Geld- und Haftstrafen.
Die Landesverwaltungsgerichte unterscheiden sehr genau zwischen der erlaubten schlichten Bitte um Geld und der verbotenen „aggressiven Form des Bettelns“. Nicht jede verbale Kontaktaufnahme mit Passanten ist demnach schon als aufdringliches Betteln zu werten.
Die jüngste Entscheidung kommt vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg und betrifft eine 25-jährige Rumänin. Sie sitzt oft in Feldkirch in der Tiefgarage am Marktplatz vor den Kassenautomaten, bittet Passanten um Geld und streckt ihnen dabei ihre Hände entgegen. Das reichte der Bezirkshauptmannschaft schon zur Verhängung von 200 Euro Strafe bzw. 96 Stunden Ersatzarrest im Fall der (naheliegenden) Uneinbringlichkeit. Die eingenommenen Spenden werden den ansonsten mittellosen Bettlern in solchen Fällen abgenommen und für verfallen erklärt.
Der Polizeibeamte, der die Anzeige erstattet hatte, konnte als Zeuge jedoch über gar keine Belästigung der Kunden in der Parkgarage berichten. Die Bettlerin habe zwar durch das Entgegenstrecken der Hände „die räumliche Distanz verkürzt“, was für die Angesprochenen unangenehm gewesen sei. Doch konnte er nicht beobachten, dass Leute zum etwas weiter entfernt stehenden Automaten ausgewichen seien.
Die beschleunigten Verfahren begannen am 15. September, seit diesem Tag gelten das Übertreten und Beschädigen von Sperranlagen an der Grenze als Straftat.
In Schnellverfahren wurden am zuständigen Amtsgericht Szeged vom 15. bis 30. September 276 Personen, die die Grenze illegal übertreten hatten, zu Ausweisung und Einreiseverboten verurteilt. Nun sollen weitere Gerichte in südungarischen Städten für die Flüchtlingsjustiz eingespannt werden, notfalls zusätzlich Hunderte von Richtern aus dem ganzen Land anreisen.
Verstoß gegen europäisches Recht
Budapester Anwälte verfassten einen Aufruf, in dem sie das neue Asyl- und Flüchtlingsrecht als unvereinbar mit dem ungarischen Grundgesetz und allgemeinen Rechtsgrundsätzen bezeichnen. 160 ihrer Anwaltskollegen unterzeichneten das Papier.
Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil eines Schöffengerichts, mit dem der Angeklagte mehrerer Verbrechen der Schlepperei schuldig erkannt worden war, in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde auf und sprach den Angeklagten frei. In der Begründung seiner Rechtsmeinung verweist der OGH darauf, dass der Gesetzgeber im Jahr 2009 bei der Definition von Schlepperei „die ‚bloße‘ Förderung der rechtswidrigen …
Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden.
Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten „gemeinsamen Einwanderungspolitik, die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten“ solle, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Die EU-Agentur „Frontex“ arbeitet derzeit gemeinsam mit anderen EU-Institutionen an der Entwicklung einer neuen Technologie für die Registrierung von Migranten und Flüchtlingen, teilte „Frontex“-Chef Fabrice Leggeri mit.
Das neue System solle kompatibel sein mit den Systemen in den EU-Staaten.
Eine geordnete Registrierung an den europäischen Außengrenzen sei schließlich auch die notwendige Basis, um künftig die Flüchtlinge im Falle einer Einigung auf EU-Quoten systematisch auf die Mitgliedstaaten verteilen zu können. „Meine Vision ist, dass Frontex künftig ein ganzes Registrierungspaket anbieten kann – die Technologie, die nötigen Geräte und auch diejenigen, die die Geräte bedienen“, so Leggeri weiter.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich macht nun mit einem besonderen Wunsch auf sich aufmerksam. Die Richterinnen und Richter treten für Verbesserungen beim Wahlrecht in Niederösterreich ein.
Aus dem Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2014 geht hervor, dass die hohe Zahl von Beschwerden zur Eintragung in das Wählerverzeichnis vor der Gemeinderatswahl zum jetzigen Wunsch geführt habe. Es sei viel Arbeit angefallen, heißt es.
Das Urteil des (österreichischen) Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem ausgesprochen wurde, dass die im Frühjahr 2015 beschlossene Gehaltsreform nicht EU-konform ist, ist jetzt im RIS abrufbar. Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil zur Rechtsfrage, ob im Beschwerdefall die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2015 getroffenen Neuregelungen – insbesondere im Hinblick auf die Übergangsbestimmungen des § …
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