Deutschland: Höchstgericht kippt Versammlungsverbot in Heidenau

Deutschland

Das deutsche Verfassungsgericht hat das vom Landkreis erlassene Versammlungsverbot für die Kleinstadt Heidenau bei Dresden aufgehoben. Das teilte ein Sprecher des Gerichts heute in Karlsruhe mit. Eingereicht worden sei die Klage von einem „potenziellen Versammlungsteilnehmer“, der das Verbot nicht habe hinnehmen wollen.

Das Karlsruher Urteil ist der bisherige Höhepunkt eines juristischen Hin und Her um die sächsische Kleinstadt, wo es rund um ein Flüchtlingsheim zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen war.

Weg durch die juristischen Instanzen

Am Donnerstagabend hatte das Landratsamt ein Versammlungsverbot erlassen: Davon betroffen waren nicht nur geplante fremdenfeindliche Aufmärsche, sondern auch ein für gestern geplantes „Willkommensfest“ für Flüchtlinge. Als Grund nannte das Landratsamt Personalknappheit bei der Polizei.

Das Dresdner Verwaltungsgericht erklärte dieses Versammlungsverbot dann gestern Mittag für rechtswidrig. Am Abend entschied allerdings das sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Versammlungsverbot doch teilweise in Kraft bleiben könne: Das „Willkommensfest“ sei erlaubt, andere geplante Veranstaltungen seien verboten.

Dieses Urteil hoben die Karlsruher Richter nun auf. Sie setzten den Spruch des Dresdner Verwaltungsgerichts wieder in Kraft, wonach das Versammlungsverbot rechtswidrig sei.

Demonstration für Flüchtlinge in Dresden

In Dresden begann unterdessen eine Demonstration für Flüchtlinge und gegen das Vorgehen von Politik und Behörden in Sachen Asyl. Begleitet von zahlreichen Polizisten versammelten sich rund 1.000 Teilnehmer am Samstagnachmittag friedlich am Hauptbahnhof, um durch die Stadt zu ziehen.

Unter dem Slogan „Es reicht! Schutz für Geflüchtete statt Verständnis für Rassisten“ hatte das linke Bündnis Dresden Nazifrei dazu aufgerufen. Für die Demonstration gelten scharfe Auflagen. Verboten sind unter anderem Alkohol, Glasflaschen und Pyrotechnik.

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