Wer den Eingang zum Verwaltungsgericht Neapel sucht, landet unweigerlich bei einer riesigen U-Bahn-Baustelle unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude auf der „Piazza Municipio“.
Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.
In den Vorträgen und Gesprächen sind auch beim Verwaltungsgericht die Abrenzungsprobleme zur Zivilgerichtsbarkeit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ein Thema. Dort sorgt für besondere Empörung, dass seitens der Politik geplant wird, die Rechtskontrolle betreffend die Annullierung der Wahlen und der Verträge den Verwaltungsgerichten zu entziehen und dafür eine eigene – unabhängige – Antikorruptionsbehörde vorzusehen. Dafür fehlt es in Italien aber – noch – an einer verfassungsrechtlichen Grundlage.
Hohe Zugangshürden
Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wurde in den vergangenen Jahren deutlich erschwert. Die Eingangsgebühren wurden drastisch erhöht und an einen Streitwert gebunden, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Diese Maßnahmen führten zu einem erheblichen Kostenrisiko, denn die Mindestgebühr beträgt 300 EUR, die durchschnittliche Verfahrensgebühr liegt bei rund 6.000 EUR pro Verfahren, die unterlegene Partei zahlt die gesamten Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es zwar, aber die Anwaltskosten sind um ein Vielfaches höher als die erstatteten Kosten. Seither sinkt die Zahl der anfallenden Verfahren, unumstritten sind diese Maßnahmen aber bei weitem nicht.