Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).
Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).
Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“ beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.

Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert
Die Praxis der Verhandlungsführung bei den Verwaltungsgerichten ist ziemlich einheitlich.
Große Eile und Einfallsreichtum zeigt die neue polnische Regierung, um einer Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu entgehen. Die dabei gewählten Mittel sind nicht zimperlich, die dahinterstehenden Denkmuster sind aber auch bei uns bekannt.
Die Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten 