Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis: Neuer Entwurf ausgesendet

StandardDer Verfassungsausschuss des Nationalrats hat auf Initiative der Koalitionsparteien einhellig beschlossen, einen von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das so genannte „Informationsfreiheitsgesetz“, in Begutachtung zu schicken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Bis 17. Dezember können Anmerkungen gemacht werden.

Nach Ansicht des „Forums Informationsfreiheit“ geht der Entwurf für die Lockerung des Amtsgeheimnisses nicht weit genug bzw. überhaupt in die falsche Richtung. Im Kern betrifft die Kritik die vorgesehenen Gründe für eine Geheimhaltung: Diese seien „zu breit formuliert“. Staatlichen Stellen würden schlicht zu viele Vorwände geliefert, Informationen erst nicht preiszugeben. So kann etwa die Verhinderung einer „unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung“ gelten gemacht werden oder auch das „wirtschaftliche und finanzielle Interesse“ des Staates. Zudem werde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Geheimhaltungsgründe „zu erfinden“.

Ebenfalls vorgesehen ist der Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte: Wird von einer Behörde die Auskunft verweigert, kann der Betroffene mit dem Bescheid zum Verwaltungsgericht gehen. Dieses muss dann prüfen, ob die Auskunft zu Recht verweigert wurde. In weiterer Folge wäre noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich. Gegen Unternehmen müsste man sich zivilrechtlich wehren. Die Grünen fordern daher einen Beauftragten für Informationsfreiheit, an den man sich bei negativen Auskunftsbegehren wenden kann.

Hier der Beitrag im „Standard“ mit Downloads des Gesetzestexte und der dazugehörigen Erläuterungen im Wortlaut.

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