Wien: Der Bezirksamtsleiter vom Magistratischen Bezirksamt 1/8 über seine Erfahrungen und Eindrücke beim Verwaltungsgericht in Paris
In Frankreich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in einem eigenen Gesetzbuch (Code de justice administrative). Über Beschwerden in Verwaltungsangelegenheiten (außer in Verwaltungsstrafsachen) ent scheidet zunächst das Tribunal administratif, das dem Verwaltungsgericht in Österreich entspricht.
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts kann man Berufung an den Cour administrative d´appel erheben. Schließlich ist noch eine Beschwerde (recours en cassation) an den Conseil d´État (ähnlich dem Verwaltungsgerichtshof) möglich.