Staatsschutzgesetz: Kritik an fehlender Kontrolle durch unabhängige Gerichte

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Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.

Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.

Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.

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Ausnahmezustand in Österreich?

Soldaten vor dem Eiffelturm. (Foto: Bloomberg)
Soldaten vor dem Eiffelturm. (Foto: Bloomberg)

Frankreich hat auf den Terror mit Ausgangssperren, der Schließung von Moscheen und der Durchsuchung von ganzen Häuserblocks reagiert.

In Österreich wäre das alles nicht möglich: Für die Verhängung eines Ausnahmezustands fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner will nun einen Diskussionsprozess in Gang setzen, um zu klären, ob es auch in Österreich die Möglichkeit eines nationalen Notstands geben soll. Die Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien wurde beauftragt, eine entsprechende Diskussion zu moderieren.

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Sicherheitspolizeigesetzes: Körperkameras bei Einsätzen mit „Befehls- und Zwangsgewalt“

Bild: SN/APA (epa)/Boris Roessler
Bild: SN/APA (epa)/Boris Roessler

Die Polizei will 25 Körperkameras anschaffen, die nur bei Einsätzen mit „Befehls- und Zwangsgewalt“ getestet werden sollen. Die Testphase soll bis Ende 2019 laufen. Eine entsprechende Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes hat der Innenausschuss des Nationalrats am Dienstag auf den Weg gebracht.

Mit so genannten „body worn cams“ will das Innenministerium Polizeieinsätze besser dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

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Staatsschutzgesetz: Neuer Rechtsschutz kommt später

StandardDer neue Rechtsschutz-Dreiersenat, den SPÖ und ÖVP als Kompromiss für die Kontrolle des neuen Staatsschutzes präsentiert haben, wird noch etwas auf sich warten lassen.

Der amtierende Rechtsschutzbeauftragte Manfred Burgstaller hat noch einen Vertrag bis 2019 und soll diesen auch erfüllen, hieß es im VP-Klub. Seine Stellvertreterinnen haben Verträge bis Ende 2016.

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Klage gegen Eheverbot für homosexuelle Paar

Das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare, das ab 01.01.2016 in Kraft tritt, könnte Auswirkungen auf das Eheverbot haben. Fünf Regenbogen-Familien haben beim Verwaltungsgericht Wien eine Beschwerde gegen das Verbot eingebracht. Den Beitrag in der ORF TVTHEK ansehen …

Polen: Ex-Präsident des Verfassungsgerichts warnt

orf-atRecht und Gerechtigkeit (PiS) heißt die Partei, die jetzt in Polen das Sagen hat – doch für Aufsehen sorgt sie Kritikern zufolge mit dem Gegenteil.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo habe bereits zweimal gegen das Verfassungsrecht verstoßen, werfen ihr polnische Medien und hochrangige Juristen vor.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt beschlossen die Nationalkonservativen nämlich gleich eine umstrittene Gesetzesänderung und begnadigten zudem ein prominentes Parteimitglied. „Bald leben wir in einem totalitären System“, warnte Andrzej Zoll, ehemaliger Präsident des polnischen Verfassungsgerichts, im Gespräch mit der Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“.

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Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

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Paris setzt Menschenrechtskonvention teilweise aus

orf-atNach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt.

Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation heute in Straßburg mit.

 Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention.

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Asylgesetz: Höchstgerichte brauchen mehr Geld

presse-logoDurch die geplante Asylgesetznovelle – mit „Asyl auf Zeit“ und Verschärfungen beim Familiennachzug – rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit sehr viel mehr Arbeit.

Dafür würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht. Auch die Verfassungsrichter sehen sich durch die zahlreichen Asylverfahren stark belastet. Die Verlängerung der Verfahrensdauer um einen Tag koste bei 1500 anhängigen Verfahren 28.000 Euro pro Tag.

Beim Verwaltungsgerichtshof gab es im Vorjahr rund 1000 Asylverfahren, für heuer wird mit bis zu 1.500 gerechnet. Aktuell sind im dort 15 Richter (von 53) im Asylbereich tätig, bereinigt um sonstige Zuständigkeiten kommt man auf zehn „Asyl“-Vollzeitkräfte. Für die Novelle müsste also um mindestens ein Fünftel aufgestockt werden – nur für die „Asyl auf Zeit“-Bestimmung.

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Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern – Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich

presse-logoEr habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

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