
Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.
Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.
Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.