
Von den mehr als 36.000 entschiedenen Asylanträgen sind 2015 knapp 14.000 in der ersten Instanz positiv bewertet worden. Dazu wurde noch rund 2.200 Personen subsidiärer Schutz gewährt, geht aus der Jahresbilanz hervor.
Die erstinstanzliche Behörde war mit insgesamt 90.000 Anträgen konfrontiert. Der Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Wolfgang Taucher, fasste das so zusammen: „Wir haben mit einem Drittel mehr Personal doppelt so viele Entscheidungen getroffen, allerdings gab es dreimal so viele Anträge.“
Damit ist mittlerweile ein gehöriger Rückstau von zu bearbeitenden Anträgen entstanden. Laut Taucher sind es 60.000 Fälle, wobei 55 Prozent des „Rucksacks“ in den Monaten August bis Dezember entstanden seien. Abhilfe könnten jene rund 500 Mitarbeiter bringen, die im Laufe des Jahres zusätzlich ins Bundesamt kommen sollen. Damit läge man Ende 2016 bei etwa 1.400 Mitarbeitern.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glückspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.
Vorabentscheidungsverfahren des deutschen Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen
Der seinerzeitige Verteidigungsminister war von der BH Murtal als (ehemaliges) oberstes Organ des Bundes wegen fünf Übertretungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bestraft worden, welche in der Truppenküche eines Truppenübungsplatzes (Seethaler Alpe) festgestellt worden waren.