Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

Die Frau klagte in Frankreich vergeblich auf Wiedereinstellung. Sie zog bis vor den Conseil d’Etat, das höchste französische Verwaltungsgericht, das ihre Beschwerde ebenfalls abwies. Vor dem Menschenrechtsgericht machte die Klägerin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung geltend.

Die Straßburger Richter stellten hingegen fest, dieses Recht könne eingeschränkt werden, wenn damit das „legitime Ziel verfolgt wird, die Rechte anderer zu schützen“. Ein Staat könne von Angestellten eines öffentlichen Krankenhauses verlangen, im Dienst auf Glaubensbekundungen zu verzichten, um „die Gleichbehandlung aller Kranken sicherzustellen“, heißt es in dem Urteil. Frankreich habe das Recht, dem Prinzip der Laizität mehr Bedeutung beizumessen, als dem persönlichen Interesse der Klägerin.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann dagegen innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer überweisen, er muss dies aber nicht tun.

Salzburger Nachrichten …

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