Auf dem Weg zum Polizeistaat ?

Staatsschutzgesetz, Flugdatenspeicherung oder Regeln für die Verhängung eines Ausnahmezustandes: Mit einer Reihe von Gesetzesmaßnahmen erwägt die Politik auf österreichischer und auf EU-Ebene, der Terrorgefahr zu trotzen. Doch gerade diese Maßnahmen könnten die Menschenrechte aushöhlen, warnen nun Vertreter von Rechtsanwälten und Richtern. Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen … siehe dazu auch: Vorbild China – …

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Rechtsschutzbeauftragter als Beruhigungspille

In der Regierungsvorlage für ein neues Staatsschutzgesetz ist  als Beruhigungspille vorgesehen, dass der bisherige sogenannte Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zu einer neuen unabhängigen Behörde aufgewertet werden soll. Peter Bußjäger Dabei würde gar keine neue Rechtsschutzbehörde im Dunstkreis der Polizei benötigt, es würde vielmehr genügen, das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Zuständigkeit zu betrauen. Schließlich muss ja der Staatsanwalt …

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VfGH / Judikatur: Weitere Aufhebung von Rechtspflegerzuständigkeiten

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hatte sich auf Grund von Anfechtungen durch das Verwaltungsgericht Wien abermals mit der Frage zu beschäftigen, in welchen Rechtsbereichen die Einsetzung von Rechtspflegern zulässig ist.

Nachdem bereits die eigenständige Führung von Verwaltungsstrafverfahren durch Rechtspfleger als verfassungswidrig erkannt wurde, hat der VfGH nun erkannt, dass auch die Entziehung von Gewerbeberechtigungen durch Rechtspfleger (§ 26 Z 2 lit c VGWG), verfassungswidrig ist (VfGH 25.11.2015, G 403/2015).

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

fachgruppe verfahrensrechtBeschwerdevorentscheidung, Gegenstand der Beschwerdeentscheidung

Mit Behebung des Ursprungsbescheides durch das Verwaltungsgericht wurde ein, nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung nicht mehr dem Rechtsbestand angehörender Bescheid behoben, hingegen die den tatsächlichen Beschwerdegegenstand bildende Beschwerdevorentscheidung, im Rechtsbestand belassen. Daher ist eine Entscheidung noch offen.

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Kampf gegen Sozialbetrug kann auch Ehrliche treffen

BaukontrolleArtikelbildDas Sozialbetrugsgesetz, das 2016 in Kraft tritt, ist gegen Scheinunternehmen gerichtet, trifft aber auch deren Vertragspartner

 Georg Röhsner, Michael Röhsner (Der Standard)

Das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) soll, so die Hoffnung, die Steuerreform gegenfinanzieren und tritt daher gemeinsam mit dieser am 1. 1. 2016 in Kraft. Niemand wird Einwände dagegen erheben, wenn „Sozialbetrug“ bekämpft wird – es wäre aber nicht unser aktueller Gesetzgeber, würden dahinter nicht neue Gefahren auch für den ehrlichen Unternehmer lauern.

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Mehr Richter am Gericht der EU

236395395-1-jpgDie Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.

Dazu nahmen sie die nach der bereits erfolgten Annahme im EU-Parlament die Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU offiziell an.

21 Richter (davon 12 im Jahr 2015 und voraussichtlich neun im Jahr 2019) sollen neu nominiert werden, sieben weitere Richter sollen durch die Zusammenführung des Gerichts der EU mit dem Gericht für den öffentlichen Dienst nominiert werden (vgl. u.a. EiÜ 12/15, 32/15).

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Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

youtube türkDie Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.

Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

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Geänderte Regeln für Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 1. Januar 2016 tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführer, die von Beginn des Verfahrens an anwaltlich vertreten werden. Ab 1. Januar 2016 muss u.a. ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGMR …

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VwGH: Eine in einem anderen Verfahren desselben Verwaltungsgerichtes getroffene Entscheidung nicht bindend

vol_462.atDas hat jetzt in dritter Instanz der Verwaltungsgerichtshof entschieden (Ra 2015/02/0177, 23.9.2015)

Das Höchstgericht in Wien hat die Revision der Autofahrerin gegen ein Erkenntnis des Vorarl­berger Landesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliege, sondern nur eine zulässige Beurteilung eines Einzelfalls. Das Verwaltungsgericht in Bregenz hatte zuvor als zweite Instanz Straferkenntnisse der BH Bregenz bestätigt.

Tathergang

Erst nach ihrem Sachschadenunfall mit Fahrerflucht will die Autofahrerin sich mit Alkohol berauscht haben. Doch ihre Behauptung vom Nachtrunk war für die Behörden und Verwaltungsgerichte nicht glaubwürdig.

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Deutschland: Verwaltungsgericht erklärt Beschlagnahme eines Privatgebäudes für Flüchtlinge als unzulässig

73850Die Stadt Lüneburg hatte ein privates Grundstück für sechs Monate beschlagnahmt, um das bereits teilentkernte Gebäude auf eigene Kosten wieder herzurichten und dort bis zu 50 Flüchtlinge unterzubringen.

Gegen diese Beschlagnahme hatte der Grundstückeigentümer ein Rechtsmittel (vorläufiger Rechtsschutzantrag) an das Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Gericht gab diesem Antrag statt und gewährte die aufschiebende Wirkung.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Lüneburg eine Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erhoben. Dieses hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass zur Bewältigung der von der Hansestadt geltend gemachten Notlage bei der Beschaffung von Unterkünften für Flüchtlinge eine Beschlagnahme privaten Eigentums nur dann in Betracht komme, wenn der Gesetzgeber zuvor im Einzelnen geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll.

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