Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht: Ergebnisse der Tagung am Bundesverwaltungsgericht

reneualAm 5. und 6. November wurde am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der „ReNEUAL-Musterentwurf für ein Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht“ vorgestellt und diskutiert.

Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.

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Debatte über „Einschränkung der Bürgerrechte“

presse-logoNicht ganz unerwartet ist nach den Anschlägen in Paris die Debatte über den Entwurf für das neue Staatsschutzgesetz neu aufgeflammt.

Während die ÖVP auf eine Finalisierung drängte, wurde seitens der SPÖ der Entwurf als „schlecht“ und der Zusammenhang mit den Attentaten als „unsauber“ kritisiert. Das Gesetz soll Mitte 2016 in Kraft treten.

Die derzeit vorliegende Regierungsvorlage wird von den österreichischen Anwälten und Richtern strikt abgelehnt.

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EASO conference Judging on the Common European Asylum System: Key issues in the implementation of the CEAS from the judicial perspective

EASO2IMG_0086Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.

Im Rahmen dieser Konferenz  wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.

Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.

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Verwaltungsbehörden reduzieren Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen

920490_456728284413916_688178357_oZwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.

Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.

Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.

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Schwerpunkt Migration: Rechtsschutz von Asylsuchende gegen verweigerte Grundversorgung

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.

Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.

Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.

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Bundesverwaltungsgericht: Ausschreibung von Richterdienstposten

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 10 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung, voraussichtlich fünf für den Hauptsitz in Wien und  3 für die Außenstelle in Linz und bzw. 2 für Innsbruck. Die Bewerbungen sind bis zum 09.12.2015 (einlangend) an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zu richten. Hier gibt es die näheren Informationen…

Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘

logohumanDas Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte lädt zu einem Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘, das von der Europäischen Kommission (DG Justice) dem BMASK und der Arbeiterkammer Wien kofinanziert wird.

Das Seminar findet am Mittwoch, dem 16. Dezember 2015 von 09:00 bis 17:30 Uhr im Haus der Europäischen Union in Wien statt.

Anmeldung und Teilnahme ist kostenlos.

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Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis: Neuer Entwurf ausgesendet

StandardDer Verfassungsausschuss des Nationalrats hat auf Initiative der Koalitionsparteien einhellig beschlossen, einen von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das so genannte „Informationsfreiheitsgesetz“, in Begutachtung zu schicken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Bis 17. Dezember können Anmerkungen gemacht werden.

Nach Ansicht des „Forums Informationsfreiheit“ geht der Entwurf für die Lockerung des Amtsgeheimnisses nicht weit genug bzw. überhaupt in die falsche Richtung. Im Kern betrifft die Kritik die vorgesehenen Gründe für eine Geheimhaltung: Diese seien „zu breit formuliert“. Staatlichen Stellen würden schlicht zu viele Vorwände geliefert, Informationen erst nicht preiszugeben. So kann etwa die Verhinderung einer „unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung“ gelten gemacht werden oder auch das „wirtschaftliche und finanzielle Interesse“ des Staates. Zudem werde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Geheimhaltungsgründe „zu erfinden“.

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