Geänderte Regeln für Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

fachgruppe EuroparechtAm 1. Januar 2016 tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR in Kraft.

Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführer, die von Beginn des Verfahrens an anwaltlich vertreten werden. Ab 1. Januar 2016 muss u.a. ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGMR heruntergeladen werden kann.

Weiterführender Link:

Pressemitteilung des EGMR (EN) (Dezember 2015)

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