Was bedeutet das „Recht auf gute Verwaltung“?

presse-logoDie Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.

„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.

Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.

 

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verwaltungsgericht kann nicht immer anstelle der Behörde handeln

fachgruppe verfahrensrechtIn einem Verfahren nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, in dem die Behörde die Erteilung einer Auskunft verweigerte, hatte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinander zu setzen, wer letztlich zur Erteilung der verlangten Auskunft zuständig ist.

Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die erteilte Auskunft eine reine Wissenserklärung darstellt, ihr jedoch kein Bescheidcharakter zukommt. Deshalb kann eine Auskunft auch nicht Gegenstand des in der Sache zu treffenden Spruchs des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes sein. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes beschränkt sich auf die Erlassung eines feststellenden Erkenntnisses darüber, ob die Auskunft von der Behörde zu Recht oder Unrecht verweigert wurde (VwGH 13.09.2016, Ra 2015/03/0038).

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Türkische Justiz: Europäische Richtervereinigungen fordern Untersuchung von Inhaftierungen und Foltervorwürfen

In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel  die neu gegründete Plattform der Europäischen Richter ein Forderungsprogramm an die Türkei vorgestellt.

Davor wurden bei einem gemeinsamen Treffen die  Abgeordneten der parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Situation der Richter und Staatsanwälte in der Türkei informiert.

In der Pressekonferenz – wie auch beim Treffen mit den Abgeordneten –  wurde der Türkei zwar zugestanden, dass sich das Land nach dem gescheiterten Putsch in einer sehr schwierigen Lage befindet. Gleichzeitig wurde aber betont, dass der Druck auf die türkische Justiz nicht erst nach dem 15.07.2016 begonnen hat, sondern sich beginnend mit 2010 immer mehr aufgebaut hatte. Im Forderungsprogramm wurde die Türkei von den Richtervereinigungen aufgefordert, die Terrorgesetzgebung den europäischen Standards anzupassen. Die Anschuldigung, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, könne viel zu leichtfertig erhoben werden, auch sei das Gesetz in diesem Punkt viel zu weitreichend.

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Justizpraktika für geflüchtete Juristen

Unter den vielen Flüchtlingen gibt es auch Juristen. Um zu verhindern, dass sie hier Hilfsarbeiten verrichten, bietet die Justiz Praktika an. Derzeit sind rund 20 Juristen, die hier Asyl bekommen haben oder noch im Asylverfahren stehen, als sogenannte Rechtshörer an Wiener Gerichten tätig. Der Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Meidling, Oliver Scheiber, hat das Projekt für die …

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StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

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Das Publikum als Richter – eine neue Form der „Laiengerichtsbarkeit“?

Bild: (c) ORF (Julia Terjung)
Bild: (c) ORF (Julia Terjung)

Gerichtsformat, die Zuseher aktiv einbeziehen, erfreuen sich steigernder Beliebtheit, sei es im Theater oder im Fernsehen. Als erster Fernsehsender brachte „Arte“ im Jahr 2014 den Spielfilm „ Mit innerer Überzeugung“,bei dem die Zuschauer vor der Urteilsverkündung selbst über Schuld oder Unschuld befinden sollten.

In der Wiener Festwochenproduktion „Please, Continue (Hamlet)“ hinterfragten die  Performancekünstler Yan Duyvendak und Roger Bernat die Mechanismen der Laiengerichtsbarkeit im Rahmen eines Strafprozesses.

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Wiener Richter fordern Neuorganisation statt Sparkurs

presse-logoDass das Verwaltungsgericht Wien weitere fünf Prozent an Budget einsparen soll, sorgt für Unmut.

(Die Presse)

Denn schon als der Unabhängige Verwaltungssenat 2014 in das Verwaltungsgericht Wien umgewandelt wurde, sei das Verwaltungspersonal halbiert worden, betont Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung gegenüber der „Presse“.

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VwGH Judikatur: Einstellung gem. § 45 Abs. 1 Z 2 VStG mit Erkenntnis

fachgruppe verfahrensrechtDas Verwaltungsgericht hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Mitbeteiligten gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt und damit in der Sache über die dem Mitbeteiligten vorgeworfene Verwaltungsübertretung entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof hält nicht an der – im vereinzelt gebliebenen hg. Erkenntnis vom 30. September 2014, Zl. Ra 2014/02/0045, zum Ausdruck gebrachten – Rechtsansicht fest, dass eine derartige Einstellung in Beschlussform zu ergehen hätte, zumal mit der Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 50 VwGVG über die Beschwerde „in der Sache selbst“ entschieden wird.

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Dürfen Gerichte nur durch ihre Urteile sprechen?

VfGH Präsident Holzinger
VfGH Präsident Holzinger

In der Diskussion rund um die öffentliche Stellungnahme eines Richters des Verfassungsgerichtshofs zum Urteil über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zeichnen sich zwei Grundsatzpositionen ab:

Einmal der Verfassungsgerichtshof als verschlossene Auster: „..da wird nichts gerechtfertigt, da wird nichts diskutiert. Ist ja schließlich keine parlamentarische Quasselbude…“ Und: „Der Gerichtshof spricht nur mit einer Stimme, und die ist so staubtrocken, wie es die Dignitas des Tribunals verlangt. Lediglich der Präsident des Hohen Senates erklärt sich von Zeit zu Zeit und bedenkt die Öffentlichkeit mit weisem Ratspruch (Joachim Riedl in „Zeitonlinie“).

Die andere Position: „Es ist dem Ansehen des Gerichts nicht abträglich, wenn Mitglieder die Entscheidung des Gerichts verteidigen. Es ist erfreulich, wenn ein Mensch öffentlich zu seiner Verantwortung steht und sich nicht hinter der Wand der vorgeblich „neutralen Gewalt“ versteckt (Alexander Somek in der „Presse“).

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