
Die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, Edith Zeller, sprach auf einer Konferenz für Tunesische Verwaltungsrichter.
Die Tunesische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Umbau begriffen.
Es besteht eine dreiinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese ist getrennt von Zivil-Strafgerichtsbarkeit. Derzeit gibt es für rund 12 Mio. Einwohner nur ein Verwaltungsgericht in Tunis.
Um auf Ebene der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte föderaler zu werden, sollen nun Verwaltungsgerichte erster Instanz im ganzen Land geschaffen werden.