UVP-Verfahren: Ein Staatsziel ist kein Verfahrensbeschleuniger

Bei Großprojekten prallen Interessen aufeinander. Daran würde die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung nichts ändern.

(Beitrag von Karin Hiltgartner,  Expertin für Umwelt-, Klima- sowie Bau- und Planungsrecht, TU Wien, aus Anlass des  Fokustages „UVP und Raumplanung“)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt nicht aus den Schlagzeilen: Zuerst herrschte überdurchschnittliche Empörung über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), den Bau der dritten Piste des Flughafens Schwechat nicht zu genehmigen.

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Mindestsicherung: LVwG Oberösterreich zweifelt an der Verfassungskonformität der Deckelung

Vor  dem  Hintergrund  der  aktuellen  Rechtsprechung  des  Verfassungsgerichtshofs,  wonach  der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt, hegt das LVwG Oberösterreich Zweifel, dass die Leistungsdeckelung für  Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich  gerechtfertigt  und damit verfassungskonform ist.

Auch wenn die Regelung für eine Obergrenze in Oberösterreich gegenüber dem niederösterreichischen Modell leicht anders aussehe (siehe dazu: Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig), entschied sich das Landesverwaltungsgericht zu einer Anfechtung des Gesetzes beim VfGH.

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ? (2)

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview  mit folgendem Statement aufhorchen:

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Dazu mehr …

Unter dem Titel: „Erdogans tödliches Prestigeprojekt“ berichtet heute spiegel.online über eben dieses Projekt:

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Fremdenrecht: „Infame Unterstellung“ gegen Asylrichter

Anonymer „Insider“ klagt in Zeitung über das Bundesverwaltungsgericht. Was ist dran an den Vorwürfen gegen ein Gericht, das immer wieder in die Schlagzeilen kommt?

Um die Vollziehung des Asylrechts ist es in Österreich schlecht bestellt. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer den „Kurier“ vom Sonntag las. Am Asylgericht – gemeint ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die Kontrollinstanz für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – herrschten „Willkür und Schlamperei“. Die Zeitung beruft sich auf einen gewissen „Herbert“, der seinem Ärger über fragwürdige positive Asylentscheidungen, suspekte Beziehungen zwischen Anwälten und Richtern und ein Versagen der Kontrollmechanismen Luft macht.

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Asylverfahren: Stimmungsmache gegen Bundesverwaltungsgericht

In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren.

Die Aufgabenverteilung im  verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist an sich klar: Eine Behörde, deren Bescheid in Beschwerde gezogen wurde, hat das Recht an einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und – falls die Behörde mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist – die Höchstgerichte anzurufen. Entscheidet das Gericht nicht schnell genug, kann die Behörde auch Fristsetzungsanträge stellen.

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Maiforum 2018 (3): „Wie umgehen mit versuchten Einflussnahmen, gesellschaftspolitischen Umbrüchen und steigendem Arbeitsdruck?“

Bei der Podiumsdiskussion zeigte sich, dass die angesprochenen Problemfelder für alle Sparten der Gerichtsbarkeit und für viele Justizsysteme in Europa aktuell sind.

Mia Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichtes Wien und Mitbegründerin der „Sektion Grundrechte“ in der Richtervereinigung, sagte, sie sei überrascht gewesen, mit welcher Offenheit nach dem Urteil zur 3. Piste des Flughafens Wien von Politikern eine direkte Einflussnahme auf das Bundesverwaltungsgericht gefordert worden war.

Es gebe verschiedene Arten der Einflussnahme und sie warnte davor, hier naiv zu sein. Oft werde bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens von Beteiligten medialer Druck aufgebaut, um ein bestimmtes Urteil zu erreichen.

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Maiforum 2018 (2): Brauchen Richter einen Ethik-Kodex?

Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem

Werner Zinkl

Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.

Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.

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Maiforum 2018 (1): Das Richteramt als Herkulesaufgabe

Stefan Hammer

 

„Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“

Ausgehend von dem Zitat aus dem Verhörprotokoll mit Sophie Scholl ging Univ.-Prof. Stefan Hammer in seinem Vortrag der Frage nach, inwieweit  es in einem demokratischen Rechtsstaat für Richter  möglich sein kann, auf ihr persönliches Gewissen zurückzugreifen.

Dies vor dem Hintergrund, dass unter richterlicher Integrität jedenfalls absolute Gesetzestreue verstanden werden muss.

Da allerdings das kreative Moment bei der richterlichen Rechtsanwendung unvermeidlich ist, finden bei der Entscheidungsfindung zwangsläufig Wertungsmaßstäbe Anwendung, welche nicht durch positives Recht vorgegeben sind.  Der Richter muss nach Auffassung des amerikanischen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin dem positiven Rechtsbestand eine Interpretation angedeihen lassen, welche diesem die bestmögliche Rechtfertigung verleiht.

Hammer ging dazu auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien ein.

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Das war das Maiforum 2018

Die gediegenen, historischen Räumlichkeiten der neuen Residenz in Salzburg boten ein sehr ansprechendes Ambiente für das 24. Maiforum des Dachverbandes der Verwaltungsrichter.  Die  Fachbeiträge und Diskussionen bestätigten die Aktualität der Themenstellung.

Tagung der Verwaltungsrichter in Salzburg Foto: Neuamayr/Leo 08.06.2018 Siegfried Königshofer, Gabriele Kraft, Landtagspräsident Josef Schöchl, Sigrid Lammer, Peter Brauhart

Unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien und die persönlichen Angriffe auf den befassten Richtersenat stellte die Tagung die Frage nach richterlicher Integrität und Ethik. Den theoretischen Unterbau für die Diskussionen bildete der Vortrag von Univ. Prof. Dr. Hammer, der das Erkenntnis  zum Anlass nahm, richterliche Tätigkeit aus rechtsphilosophischer Sicht zu beleuchten. Dr. Werner Zinkl,  langjähriger Präsident der  Richtervereinigung,  schilderte die Entstehungsgeschichte der „Welser Erklärung“ und die dahinterstehenden Beweggründe. Er unterstrich die Notwendigkeit eines von Richtern selbst verfassten Ethik-Codex.

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VRV-Vollversammlung in Salzburg

Die 25. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal am Vorabend des Maiforums in Salzburg statt.

Auf der Tagesordnung standen die Berichte aus den Bundesländern und die zu erwartenden Auswirkungen der aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dies betraf insbesondere die zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zur Änderung der Verfahrensgesetze sowie geplante Kompetenzänderungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten die Arbeitsbelastung und Maßnahmen der Dienstaufsicht an den einzelnen Gerichten.

Weiters wurde der Vollversammlung über die Gespräche des Dachverbandes mit den Parlamentsparteien über das Forderungspapier „Agenda VG 2022“ berichtet. Die Forderungen stoßen parteiübergreifend auf großes Interesse, weitere Gespräche sind in Aussicht genommen.

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