Asylgerichtshof und Unabhängiger Finanzsenat sehen „Aufwertung“. Das neue Bundesverwaltungsgericht soll mit 160 bis 170 Richtern und rund 30.000 Verfahren jährlich (inklusive Fremdenrecht) nicht ganz doppelt so groß wie der derzeitige Asylgerichtshof werden. Damit werden zusätzlich zu jenen aus dem Asylgerichtshof und dem Bundesvergabeamt noch weitere 70 bis 80 Richter benötigt.
Am 1. Jänner 2014 soll elf neu geschaffene Verwaltungsgerichte die Arbeit von rund 120 Sonderbehörden übernehmen. Die neuen Gerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.