Verwaltungsgerichte: Verfassungsausschuss setzt Beratungen fort

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats setzte16.3.2012 Beratungen über eine Reform der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Hearing zu zwei Themenblöcken fort. Dabei ging es zum einen um die Frage des Verfahrensrechts und zum anderen um die anlaufendenen Kosten für BürgerInnen, die sich an ein Verwaltungsgericht wenden

Eingeleitet wurde das Hearing durch eine Stellungnahme von Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes. Er wies darauf hin, dass die Grundzüge des Verfahrensrechts für die Verwaltungsgerichte bereits in der Bundesverfassung festgelegt würden. Ergänzend dazu ist ein besonderes Bundesgesetz vorgesehen, dass sowohl für das Bundesverwaltungsgericht als auch die neun Landesverwaltungsgerichte gelten und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet werden soll. Einzelne Materiengesetze können abweichende Bestimmungen vorsehen, wenn dies sinnvoll sei. Spezielle Verfahrensregelungen sind für das Bundesfinanzgericht in Aussicht genommen.

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Verfassungsgesetznovelle: Gemeinsames Pressegespräch der Richtervertreter

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben sich heute die Vertreter von Richtervereinigung, des Vereins der Verwaltungsrichter und der Vereinigung der Unabhängigen Verwaltungssenate an die Öffentlichkeit gewandt.

Anlass war die erwartete Beschlussfassung der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz durch das Parlament noch vor der Sommerpause. Die Richtervertreter fordern für die neuen Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, die – nach dem Vorbild der Zivil- und Strafgerichte – die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte garantieren.

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Verwaltungsgerichte – Uni-Senate und ÖH fordern Ausnahmeregelung für Unis

Unterstützung auch von Rektoren – Befürchten durch Änderung des Instanzenzugs längere, teurere und kompliziertere Verfahren – ÖH: Studenten müssten Professoren verklagen

Für den Sprecher der Uni-Senate, den Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs, ist die Novelle  „ein Beispiel dafür, dass etwas, was generell sehr gut ist, im konkreten Fall sehr schlecht sein kann“.

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VUVS Konferenz 2012

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Europäischen Union Organisation – Zuständigkeit – Verfahren Donnerstag 12. April 2012 9.00 bis 16.00 Uhr Wiener Rathaus (Wappensaal) Mit der Einrichtung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte sollen in Österreich die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards verwirklicht werden. Aus diesem Anlass veranstaltet die UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter eine internationale Konferenz, …

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Verwaltungsgerichte: Breites Lob für Reformvorschläge der Regierung

Steiner: Länder sehen bei UVP-Verfahren noch Klärungsbedarf

Wolfgang Steiner, Direktor des Oberösterreichischen Landtags, stellte klar, dass der Entwurf, mit Ausnahme eines einzigen Punktes, mit den Ländern abgestimmt worden sei. Seiner Auffassung nach werden die Landesverwaltungsgerichte einen bürgernahen Rechtsschutz ermöglichen. In diesem Sinn plädierte er für eine rasche Beschlussfassung. Nicht einsichtig ist laut Steiner für die Länder allerdings, warum es bei UVP-Verfahren eine Ausnahme vom Zuständigkeitsprinzip geben solle. Er sieht hier noch Verhandlungsbedarf, wobei er sich vorstellen kann, länderübergreifende Infrastrukturprojekte beim Bundesverwaltungsgericht zu konzentrieren.

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Expertenhearing zu Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Verfassungsausschuss hat am Mittwoch mit einem Expertenhearing die Beratungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 gestartet. Im Ausschuss zeigten sich dabei alle Fraktionen mit der Regierungsvorlage grundsätzlich einverstanden, wenn auch noch einige Details strittig sind.

Auch die geladenen Experten waren sich weitgehend einig, dass mit dem vorgelegten Entwurf eine seit langem diskutierte und wichtige Reform vor der Verwirklichung stehe.

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Verfassungsausschuss: Verwaltungsgerichte bringen umfangreichste Reform des Rechtsschutzsystems seit Bestehen des B-VG

In einem öffentlichen Experten-Hearing hat sich Verfassungsausschuss am 15. Februar 2012 mit der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschäftigt.

Alle Experten waren sich einig, dass nur mit der Einrichtung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards erreicht werden können. Nach wie offen ist jedoch, ob die Bundesregierung für den vorgelegten Entwurf die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien zur erforderlichen 2/3-Mehrheit erreichen kann oder ob dafür noch Änderungen erforderlich sein werden.

Auf die neuen Verwaltungsgerichte kommen nach den Berechnungen des Bundeskanzleramtes rund 14.000 neue Verfahren zu, davon entfallen ca 1.800 Verfahren auf jene Sonderbehörden, die aufgelöst werden sollen.

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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012: öffentliches Hearing im Verfassungsausschuss

Der Verfassungsausschuss hält Mittwoch, den 15. Februar 2012, um 14 Uhr im Bundesrats-Sitzungssaal eine Sitzung ab. Auf der Tagesordnung steht u.A. die Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012.

Es ist beabsichtigt, zu den Tagesordnungspunkten, die unter einem verhandelt werden sollen, ein öffentliches Hearing abzuhalten.

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Tirol: Regierung schnürt ein dickes Paket für 2012

Die Verwaltung soll entschlackt werden.

Das betrifft 18 von 47 Landesabteilungen. Sie werden neu aufgestellt. 15 Sonderbehörden wie beispielsweise der Landesagrarsenat als Berufungsbehörde werden aufgelöst. Das ist die Grundlage für den neu zu installierenden Landesverwaltungsgerichtshof. Dieser ist für Einsprüche in zweiter Instanz zuständig.

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