Verwaltungsgerichte: Rechtsschutz nicht gefährdet!

Die Standesvertretung der UVS-Richter reagiert auf jüngste Medienberichte „Es wäre unaufrichtig zu leugnen, dass es bei der Umsetzung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verschiedentlich Probleme gibt“, erklärt die Bundesvorsitzende der UVS-Vereinigung, Christa Hanschitz, in Reaktion auf Medienberichte in den letzten Tagen, zuletzt in der Wiener Zeitung. „Dabei geht es aber um allgemeine verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen. Der …

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Baustellen im Sachverständigenrecht

presse-logoDie Sachverständigen sind ins Gerede gekommen. Es gibt kaum einen spektakulären Fall von Wirtschaftskriminalität, bei dem nicht auch ein kritisches Wort über die Tätigkeit der Sachverständigen fällt.

Dabei droht der gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige als verlängerter Arm des Gerichtes zu erlahmen. Diese Entwicklung stellt die Effizienz der Rechtsprechung infrage. Die Probleme sind mannigfacher Natur.

NIKOLAUS LEHNER UND WOLFGANG PÖSCHL (Die Presse)

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Tirol vorbildlich bei Einführung neuer Gerichte

An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt.

orf-atAb 1. Jänner 2014 werden diese Gerichte in allen Bundesländern eingerichtet, die 16 Tiroler Berufungs- und Sonderbehörden für Verwaltungsverfahren sind dann Geschichte. Mehr als 300 Teilnehmer diskutieren dabei über Grundlagen und Herausforderungen für die neuen Gerichte.

Neuerung bringt Positives und Negatives

Mit der Verfassungsnovelle sind in Österreich erstmals die Länder für eine Gerichtsbarkeit verantwortlich. Man kann sagen, dass das rechtsstaatliche Prinzip, die Grundrechte, in einem positiven Sinn betroffen seien. Es gebe aber auch Prinzipien, die in einem negativen Sinn verändert worden seien, weil gewisse Berufungsbehörden, die bisher vorgesehen waren, demokratisch höher legitimiert gewesen seien, als es die Verwaltungsgerichte sein werden. Die Gewaltenteilung sei stark betroffen, weil viele Verwaltungsbehörden nicht mehr existieren, während die Gerichtsbarkeit deutlich ausgebaut worden sei.

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ZUV als Ausbildungsunterlage an der Wiener Verwaltungsakademie

Der Informationsbedarf zur Verwaltungsreform schlägt sich nunmehr auch in einem gesteigerten Interesse an der Zeitschrift der UVS nieder. Insbesondere die letzte Ausgabe mit den Beiträgen zum Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ist besonders stark nachgefragt. Dies hängt offenbar mit der hohen Qualität der Veröffentlichungen zusammen, was sich auch  darin zeigt, dass  die Verwaltungsakademie der Stadt …

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Wien: „Keine Mafia gegen Richter“

Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten

Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)

Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.

In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.

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VwGH: Keine Genehmigungspflicht für Dienstreisen von UVS-Mitgliedern

In seiner Entscheidung vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Problematik der Dienstreise eines Mitgliedes eines unabhängigen Verwaltungssenates auseinandergesetzt.

Der Gerichtshof gelangt in dieser Entscheidung zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch ein Mitglied eines UVS von Verfassungswegen keine Zuständigkeit des Leiters des Unabhängigen Verwaltungssenates zur Einflussnahme auf die Festlegung von Ort und Zeit der Verhandlung besteht. Die Erteilung eines „Dienstreiseauftrages“ kommt in diesem Zusammenhang daher nicht in Betracht.

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Verwaltungsgericht NÖ: Verein der Verwaltungsrichter ortet zahlreiche Verfassungswidrigkeiten

Unter dem Blickwinkel der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthof in Justizverwaltungsangelegenheiten erweisen sich nach Auffassung des Vereins der Verwaltungsrichter eine Reihe von Bestimmungen im Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Verwaltungsgerichtes in Niederösterreich als verfassungswidrig.

Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines gerichtsinternen Instanzenzuges sowie die Besorgung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Richter durch die Landesregierung.

Die im Entwurf vorgesehene Genehmigung von Dienstreisen durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes stehe im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen im jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097. So könne durch die allfällige Untersagung einer Dienstreise der Eindruck einer Einflussnahme der (monokratischen) Justizverwaltung auf die Entscheidungsfindung des Richters und damit auf die Ausübung des richterlichen Amtes hervorgerufen werden.

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EU-Kommission stellt Analyse der Justizsysteme der Mitgliedstaaten auf breitere Grundlage

LOGO CE_Vertical_EN_quadriEinbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.

Erhebliche Unterschiede herrschen u.a. darin, inwieweit eine Justiz als unabhängig wahrgenommen wird.

Der als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise des Justizsystems in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit der Justizsysteme ist bereits Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Grundlagen für eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden sollen.

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Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

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