Gesetz zu Landes-Verwaltungsgerichtshof teilweise aufgehoben

StandardVerfassungsgerichtshof gab Wiener Opposition teilweise recht

Der Standard 13. Jänner 2014

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt einen Teil des Wiener Gesetzes zum Landesverwaltungsgericht auf. Eine Bestimmung zur Geschäftsverteilung ist verfassungswidrig. Das Gesetz haben die Wiener Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ vor den VfGH gebracht.

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