Landesverwaltungsgericht NÖ stellte Aufgabenbereiche vor

NÖN Logo Pro Jahr wird mit etwa 8.000 Fällen gerechnet.

Mit 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich seine Tätigkeit aufgenommen.  Der Standort in St. Pölten mit drei Außenstellen in Zwettl, Mistelbach und Wiener Neustadt ersetzt die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), den Asylgerichtshof sowie rund 120 weitere Behörden und prüft Entscheidungen der Verwaltung.

Präsident Patrick Segalla stellte am Freitag in St. Pölten einen Teil seines Teams und die Aufgabenbereiche der neuen Rechtsschutzinstanz vor.

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„Gemeinsame Erklärung der richterlichen Interessenvertretungen zur Gründung eines Dachverbandes“

DVVR Logo KopieDie Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stellt mit der Einrichtung echter Verwaltungsgerichte in Österreich einen historischen Schritt für den Ausbau des Rechtsschutzes in Österreich dar.

Die Verfassungsnovelle ist Ausdruck einer Entwicklung Österreichs von einem Verwaltungsstaat zu einem modernen Justizstaat. Alle Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr das Recht, jede Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.

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Corporate Design und Website für Bundesverwaltungsgericht

Mit Jänner 2014 nahm das neue Bundesverwaltungsgericht seinen Betrieb auf.  Das Corporate Design und die Website des neuen Gerichts stammt von Draftfcb. „Die Herausforderung bestand darin, dass das Logo sowie die komplette visuelle Gestaltung aller Drucksorten staatliche Autorität ausstrahlt, ohne dabei antiquiert oder bürokratisch-schwerfällig zu wirken.“ DerStansard.at …

Verwaltungsrichter gründen Dachverband

DVVR Logo KopieDie an den Verwaltungsgerichten tätigen richterlichen Interessenvertretungen haben am 15. Jänner 2014 die Gründung eines gemeinsamen Dachverbandes beschlossen.

Der „Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter –DVVR“ soll die umfassende Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder der Verwaltungsgerichte erleichtern und die Arbeit der richterlichen Interessenvertretungen auf nationaler und europäischer Ebene koordinieren.

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Verfassungswidrig: Gericht nicht unabhängig genug

Verfassungsgerichtshof hebt Bestimmungen über die Geschäftsverteilung am neuen Wiener Landesverwaltungsgericht auf. Wien. Die Unabhängigkeit des neuen Wiener Landesverwaltungsgerichts ist nicht ausreichend gewährleistet. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hervor. Der VfGH hebt damit Regelungen über die Geschäftsverteilung am neuen Gericht auf und gibt den Anträgen der Wiener Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP …

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Landesverwaltungsgericht Steiermark: Ein neues Gericht bekommt eine „Dependance“

Steiermark_Wappen.svgIm Landesverwaltungsgericht Steiermark werden 36 Richterinnen und Richtern , unterstützt von 2 juristischen MitarbeiterInnen und 41 nichtrichterlichen KollegInnen, judizieren.

Pünktlich mit 2. Jänner 2014 konnten 14 neue RichterInnen ihre neu adaptierten Büros in ehemaligen Räumlichkeiten der Landesbuchhaltung in der Burggasse 11 in der Grazer Altstadt ca 15 Meter Luftlinie vom alten Amtsgebäude in der Salzamtsgasse beziehen. Die weiter notwendigen 3 zusätzlichen Verhandlungssäle werden nach Auskunft der Architekten ebenfalls bald fertig sein und rechtzeitig für die Vielzahl der zu erwartenden mündlichen Verhandlungen zur Verfügung stehen.

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Gesetz zu Landes-Verwaltungsgerichtshof teilweise aufgehoben

Verfassungsgerichtshof gab Wiener Opposition teilweise recht Der Standard 13. Jänner 2014 Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt einen Teil des Wiener Gesetzes zum Landesverwaltungsgericht auf. Eine Bestimmung zur Geschäftsverteilung ist verfassungswidrig. Das Gesetz haben die Wiener Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ vor den VfGH gebracht. Den Beitrag aud der Standard.at lesen …

Verwaltungsgericht Wien: Geschäftsverteilungsausschuss als verfassungswidrig aufgehoben

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.12.2013, G 46/2013-21, ausgesprochen, dass die Bestimmung des Wiener Verwaltungsgericht-Organisationsgesetzes (§ 14 Abs. 1), mit welcher eine Zusammensetzung des Geschäftsverteilungsausschusses mit zwei Amtsmitgliedern und zwei Wahlmitglieder normiert wurde, als verfassungswidrig aufgehoben wird.

Der Gerichtshof stellt dazu fest, von einem Ausschuss iSd Art 135 Abs. B-VG (neu) könne nur gesprochen werden, „wenn im Ausschuss mehr von der Vollversammlung gewählte Mitglieder als Mitglieder kraft Amtes vertreten sind, sodass eine Mehrheitsentscheidung durch die gewählten Mitglieder ohne Zustimmung der Mitglieder kraft Amtes ermöglich wird.“

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Podiumsdiskussion über die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit 1. Jänner 2014 nahmen elf neue Verwaltungsgerichte in Österreich die Arbeit auf. Aus diesem Anlass veranstaltet die Anwaltskanzlei Prochaska Heine Havranek Vavrovsky (PHHV) am 30. Jänner 2014 die Podiumsdiskussion „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Es diskutieren: Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und Hermann Hansmann (Partner bei PHHV). Anmeldung …

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