
Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösung stehen auf der Tagesordnung, dies zeigen verschiedene Initiativen der EU-Kommission.
Bereits im Jahr 2012 wurde in Deutschland ein sogenanntes „Güterichterverfahren“ eingeführt, mit dem Ziel, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Dieses Verfahren gilt nicht nur für die Zivilgerichte, sondern auch für die Verwaltungsgerichte.
Der Verfahrensablauf ist gem. § 278 Abs. 5 der deutschen ZPO (gem. § 173 Satz 1 VwGO für das Verwaltungsverfahren anzuwenden) so geregelt, dass das Verwaltungsgericht die Parteien zur Durchführung einer „Güteverhandlung“ an einen „Güterichter“ verweisen kann, welcher dann alle Methoden der Konfliktbeilegung anwenden kann.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden niederösterreichischen Gemeinderatswahl hatte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Eintragungen (bzw. Streichungen) in die Wählerevidenz zu prüfen. Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 waren es die ersten Verfahren dieser Art in Österreich.
Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangt die Planstelle einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Das im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene