Bereits im letzten Jahr war festzustellen, dass im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten der neuen Verwaltungsgerichte gar nicht oder nur unvollständig enthalten waren.
Daran hat sich offenkundig nicht viel geändert:
So konnte Österreich für das Jahr 2014 die Zahl der neuen Zivil-, Handels-, Verwaltungs-und sonstigen Verfahren nicht ausweisen (Schaubild 2), sondern nur für die Jahre 2010 bis 2013, was mit der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 zusammenhängen dürfte. Darauf weist auch der Umstand hin, dass die Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahren (erste Instanz/je 100 Einwohner) für Österreich nicht ausgewiesen ist (Schaubild 12).
Ebenfalls für Österreich nicht ausgewiesen wurde die „Abschlussquote in Verwaltungsverfahren“ (Schaubild 9), welche die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte widerspiegelt (eine Abschlussquote unter 100% zeigt Überlastung an).