Dritte Piste (1): Professorenprotest gegen „Verwässerung des Klimaschutzes“

Mit einer Änderung des Staatszielgesetzes Umwelt und Nachhaltigkeit reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat untersagte.

Mit der neuen Staatszielbestimmung sollen künftig wirtschaftliche Interessen gleichrangig mit Umwelterwägungen berücksichtigt werden müssen.

Diese von SPÖ und ÖVP geplante Staatszielbestimmung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sorgt für Kritik aus der Wissenschaft: Über 40 Professoren von österreichischen Universitäten fordern in einem offenen Brief ein Überdenken des Vorhabens. Sie warnen vor einer Verwässerung des Klimaschutzes und sehen die von der Bundesregierung selbst geplante Klima- und Energiestrategie konterkariert.

Klimaschutz „bloße Rhetorik“

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Maiforum (3): Know Your Enemy – oder „Wie böse ist Litigation PR“?

Saskia Wallner

Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:

Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …

von Saskia Wallner

In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).

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Maiforum 2017 (2) Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede

Hans Peter Lehofer

Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.

Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.

Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten.  Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.

In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes,  mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar  über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.

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Das war das Maiforum 2017

Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.

Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.

Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen.  Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

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RZ Editorial 05/2017: Schulterschluss

Die neue Verwaltungsgerichtbarkeit scheint in den Köpfen so mancher Politiker noch nicht angekommen zu sein. von Sabine Matejka Der Verlust von Einfluss – und damit auch Macht – ist wohl eine schmerzvolle Erfahrung. Umso mehr müssen wir dafür eintreten, dass die Unabhängigkeit der neuen Gerichte und der Respekt gegen über ihrer Rechtsprechung gewahrt werden. Der …

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RZ 4/17 Editorial: Rechtsstaat unter Beschuss?

In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …

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Landeshauptleute: Ein Brief aus der Vergangenheit

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt  waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.

Die EU-Kommission  wollte – noch vor Inkrafttreten der Verträge von Lissabon – in den Beitrittsverhandlungen sicherstellen, dass jeder Unionsbürger in jedem Mitgliedsstaat behördliche Entscheidungen, mit denen er nicht zufrieden war, von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen konnte (Art 47 Grundrechte-Charta).

Es waren die Bundesländer, die in Österreich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten lange Zeit verhinderten. Und  es war der Auslegungsstreit der Höchstgerichte über Art 47 der Grundrechte-Charta – bezeichnender Weise in einem Umweltverfahren –  der letztlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich wesentlich beschleunigte (Stichwort: Brennerbasistunnel) .

Der jetzt von den Landeshauptleuten vorgetragenen Angriffe auf den mühsam erreichten Rechtschutz  im öffentlichen Recht erscheint in diesem Licht wie ein Nachhall vergangener Zeiten.

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Mikl-Leitner will Gerichte nicht einschränken

Die neue Landeshauptfrau Niederösterreichs will doch nicht bei Verwaltungsgerichten ansetzen, sondern „klare gesetzliche Regeln“ schaffen

In der aktuellen Debatte rund um die Macht der Verwaltungsgerichte sagt Niederösterreichs neue Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), dass sie gegen eine Einschränkung der Kompetenzen der Verwaltungsgerichte sei. Wie berichtet hatten die Landeshauptleute in einem Brief an die Bundesregierung gefordert, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen nicht von Gerichten, sondern von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden sollten.

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Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Wer den Mund zur Justiz aufmacht, sollte die Gewaltenteilung kennen

Der Angriff auf das Bundesverwaltungsgericht entlarvt die Verlogenheit, den Hang zur Willkür und das seltsame Demokratieverständnis der Landeshauptleute und anderer Politiker. Anneliese Rohrer (Die Presse) Vor rund acht Jahren ging ein Aufschrei durch das Land, nachdem eine Umfrage unter Islam-Lehrern ihr gering ausgeprägtes Demokratieverständnis gezeigt hat. „Islam gefährdet unsere Demokratie“, alarmierten einige Medien. Schon damals …

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