Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts – Status Quo und Änderungsbedarf durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 hat Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof, die Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts beleuchtet, den derzeitigen Stand dargelegt und auf die Änderungen, die auf die Verwaltungsgerichte aufgrund des Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zukommen, hingewiesen. Transparenz sei kein Selbstzweck, Information über die Rechtsprechung sei von besonderer Bedeutung für den Rechtsstaat.

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EuGH: Handysicherstellung und Datenauswertung nur nach gerichtlicher Genehmigung auch für die Bekämpfung nicht schwerer Kriminalität zulässig, wenn dies gesetzlich geregelt und verhältnismäßig ist

In dem Urteil vom 04.10.2024 entschied der EuGH über eine Vorabentscheidungsanfrage des LVwG Tirol vom 06.09.2021 zu einer Handysicherstellung des Adressaten eines Pakets, in dem die Polizei im Zuge einer Suchtmittelkontrolle 85g Cannabiskraut gefunden hatte. Die Polizei versuchte in weiterer Folge vergeblich, das Mobiltelefon zu entsperren, um Zugang zu den darauf gespeicherten Daten zu erlangen.

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Studienreise Portugal: Richteraus- und fortbildung in der Justizakademie (Teil II)

Verwaltungsrichter:in in Portugal wird man nach dem Studium der Rechtswissenschaften entweder durch ein kommissionelles Auswahlverfahren oder nach einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung. Das Auswahlverfahren der zukünftigen Richteramtsanwärter:innen wird durch ein speziell zusammengesetztes Board aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einschließlich Richter:innen durchgeführt. Danach folgt eine spezielle Ausbildung für alle Richteramtsanwärter:innen und wurde zu diesem Zweck und für die Durchführung des Auswahlverfahrens im Jahr 1979 die Justizakademie –  Centro de Estudos Judiciários (CEJ) – gegründet, eine Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsautonomie. Es werden hier alle zukünftigen Richter:innen und Staatsanwält:innen gemeinsam ausgebildet.

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Studienreise Portugal: Moderne und unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit (Teil I)

Nach Sintra, ca. 35 km westlich von Lissabon gelegen, führte uns der erste Tag der Studienreise. Dabei konnten wir sowohl die Kulturlandschaft Sintra als Weltkulturerbe der UNESCO durch den Besuch seiner jahrhundertealten Paläste (Palacio Nacional de Sintra und Palacio Nacional da Pena) als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenlernen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen, wobei in erster Ebene 17 Verwaltungsgerichte – davon eines in Sintra – eingerichtet sind. Der besondere Schutz der Landschaft ist des Öfteren Gegenstand von Verfahren am Verwaltungsgericht Sintra, welches sich als besonders modernes Gericht auszeichnet. Nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verfahrensführung mit ausschließlich elektronischem Akt zeigen eine sehr fortschrittliche Judikative. Dies schließt die Videoeinvernahme und ein Protokoll in Form einer Audiodatei sowie einen Gerichtsdiener, der wohl hauptsächlich die Technik beherrschen muss, ein. Auch die Übertragung der Akten an höhere Gerichte läuft ohne Probleme.

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Bilanz über Justizpolitik: Reformbedarf zur Verringerung des Einflusses der Politik auf Justiz vor allem bei Postenbesetzungen

In der ZIB 2 wurde über die Justizpolitik der türkis-grünen Bundesregierung der ablaufenden Legislaturperiode Bilanz gezogen. Das Ansehen der Justiz sei im europäischen Vergleich grundsätzlich sehr hoch, doch sehe mehr als jeder Zweite zu viel Einfluss der Politik auf die Justiz. Das betreffe etwa die Postenbesetzungen wie beim Bundesverwaltungsgericht. Auch beim Thema Korruption und Transparenz habe sich Österreich verschlechtert.

Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen sieht im Interview Verbesserungsbedarf vor allem bei jenen Vorhaben, die auch der Rule of Law Report 2024 der Europäischen Union anspricht, d.h.

  • eine Reform der Ernennungsverfahren für Präsident:innen und Vizepräsident:innen,
  • die Sicherstellung, dass die Politik die Ernennungsverfahren nicht verzögern kann, und 
  • die Verbesserung des Rechtschutzes im Ernennungsverfahren. 

Insgesamt müsse der Einfluss der Politik auf die Justiz verringert werden.

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Einfluss der Politik auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte durch Reformen unterbunden werden

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, weist im Interview mit dem Standard auf die Notwendigkeit von Reformen zur Reduktion der Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der Richter:innenernennung, vor allem auch in Leitungsfunktionen sowie der finanziellen Ausstattung und der Besoldung der Richter:innen.

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Ablehnende Stellungnahme des Dachverbandes zu einem richterlichen „Verhaltenskodex“ über das gesetzliche richterliche Dienst- und Disziplinarrecht hinaus

An manchen Landesverwaltungsgerichten wurde von dem/der Präsidenten/Präsidentin ein Entwurf eines „Verhaltenskodex für Gerichtsangehörige“ an die jeweiligen Richter:innen versendet, in dem Regeln über das Verhalten von Richter:innen aufgestellt werden. Dieser Entwurf ist nicht von der Richterschaft mitgetragen, ausgearbeitet oder beschlossen worden. Auch ist die Standesvertretung nicht einbezogen worden. Aus diesem Anlass sieht sich der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben und lehnt die Aufstellung von zusätzlichen Verhaltensregeln für Richter:innen ohne gesetzliche Grundlage und entgegen Europäischen Standards ab.

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Das LVwG Kärnten hat eine neue Zuständigkeit und Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung

Im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2023 wird berichtet, dass sich bereits Ende 2023 eine neue Zuständigkeit abzeichnete und zwar im Zusammenhang mit der Kontrolle von U-Ausschüssen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des LVwG und der VRV wurde der Gesetzesentwurf beschlossen.

Im Punkto Digitalisierung wird der Stand der Technik eingefordert, der ERV konnte nicht verwirklicht werden. Die Erforderlichkeit einer entsprechenden Ausstattung, die zum Wohle des Rechtsstaates unabdingbar ist, wird betont. Ebenso wird – neuerlich – auf das Erfordernis einer Pressestelle hingewiesen.

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Weiterhin großer Aktenanstieg beim VwGH im Jahr 2023 und Warnung für das Jahr 2024

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 führt die Vollversammlung des VwGH aus, dass im Berichtsjahr rund 6.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind (im Jahr 2022 waren es noch ca. 6.200). Auffallend ist die Anfallssteigerung (nunmehr über 12% gegenüber dem Vorjahr, in Asylangelegenheiten sogar um 31%). Den größten Anteil der neuen Rechtssachen betrafen daher wieder Asylangelegenheiten, bei denen ein neuerliche Anstieg auf knapp 2.600 neue Verfahren zu verzeichnen war (2022 waren es ca. 2.000, 2021 ca. 2.400 Verfahren). 88 % der neuen Angelegenheiten betrafen außerordentliche Revisionen, 7 % ordentliche Revisionen und 4 % Fristsetzungsanträge.

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