Für Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes Tirol, ist dies der Standpunkt der Länder, solange Verfassungsgerichtshof oder Europäischer Gerichtshof nicht gegenteilige Entscheidungen treffen.
Im Rahmen des Symposions „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ an der Wirtschaftsuniversität Wien hielt Christian Ranacher, Verfassungsdienst Tirol, einen Vortrag zum Thema „Organisation und Dienstrecht: Anforderungen und Spielräume für die Gesetzgeber.“
Ranacher beleuchtete den Begriff des „Richters“ in der Bundesverfassung im Lichte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten. Er gelangte zu dem Schluss, dass dem Verfassungsgesetzgeber ein einheitlicher Richterbegriff fremd sei.
Den Rest des Beitrags lesen »