Rechtspanorama am Juridicum – Den Apps ausgeliefert?

fakultaet24Smart Watches sind nicht nur für ihre Träger schicke Spielereien. Als Minicomputer verschaffen sie auch den Anbietern von Programmen neue Möglichkeiten, die Nutzer von ferne zu beobachten und Daten zu sammeln.

Sind wir den Apps auf unseren Computern schutzlos ausgeliefert?

Zeit und Ort
Montag, 13. April 2015, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien

Eintritt frei!

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-MAIFORUM – Programm – MAIFORUM – Programm- MAIFORUM – Programm MAIFORUM –

Das Maiform 2015 beschäftigt sich mit den faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der täglichen richterlichen Arbeit an den Maiforum 2015neuen Verwaltungsgerichten.

Linz, 8. Mai 2015, 09.00 bis 14.00 Uhr

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder einer im Dachverband DVVR vertretenen Standesvertretung. Die Teilnahme ist kostenlos.

PROGRAMM

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Kirchberger Gespräch zu Justiz, Gesellschaft und Politik 2014

Die Abschottung von der übrigen Gesellschaft wurde lange Zeit überhaupt als zwingende Konsequenz der richterlichen Unabhängigkeit verstanden.

Diese Sichtweise hat sich in den letzten Jahren radikal verändert. Ganz im europäischen Trend setzt sich die Betrachtungsweise durch, dass die Justiz nur dann das Vertrauen der Bevölkerung behält, wenn sie ihre Arbeit öffentlich erklärt und sich mit der Zivilgesellschaft austauscht.

von Oliver Scheiber

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Verwaltungsakademie stellt Fortbildungsprogramm 2015 vor

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Verwaltungsakademie des Bundes

Mit ihrem Bildungsprogramm im Bereich der „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ will die Verwaltungsakademie des Bundes allen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern Österreichs eine Plattform bieten, auf der sie sich fachlich austauschen und vernetzen können.

Nicht zuletzt soll mit diesem Angebot ein Beitrag zur Umsetzung eines einheitlichen Richterbildes geleistet werden, wie es der Nationalrat in der Entschließung 242/E XXIV. GP zum Ausdruck gebracht hat.

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Wien wird Menschenrechtsstadt

logo-grIm Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt.

Die erste europäische Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.

Am 19. Dezember 2014 soll der Wiener Gemeinderat eine Deklaration für die „Menschenrechtsstadt Wien“ beschließen. Die Grundlage für diesen Prozess bietet die Studie „Wien – Stadt der Menschenrechte“ verfasst von Manfred Nowak.

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Was man über die europäische Richterfortbildung wissen sollte

ejtn-logoDie österreichischen VerwaltungsrichterInnen sind mit Unterstützung des BM für Justiz bereits seit dem Jahr 2007 Partner des EJTN (European Judicial Training Network).

Ziel dieser Partnerschaft ist der Zugang zu einem breiten Angebot von Fortbildungsveranstaltungen. Organisatorisch wird die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen über die im Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) vertretenen Interessenvertretungen abgewickelt. Bisher haben rund 50 VerwaltungsrichterInnen aus ganz Österreich an derartigen Veranstaltungen teilgenommen.

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Verwaltungsgerichte und richterliche Standesvertretung

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„Le juge est la bouche de la loi“ – Der Richter  ist der Mund des Gesetzes (Montesquieu)

VerwaltungsrichterInnen sind es also, die dem Gesetz, dem Willen des Volkes, Stimme und Ausdruck verleihen. Damit erhebt sich aber die Frage, ob auch jemand für die VerwaltungsrichterInnen spricht und deren Interessen Ausdruck verleiht?

Beim 2. “Forum Verwaltungsgerichtbarkeit” hat sich Markus Thoma als Vertreter des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) mit der Frage beschäftigt, ob Verwaltungsrichterinnen und Richter eine Interessenvertretung brauchen.

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Forum Verwaltungsgerichtbarkeit: Noch wenig Konkretes

War es die erst kurze Zeitspanne von rund 10 Monaten, die seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte vergangen ist oder lag es doch an der Themenwahl der Vortragenden? Wer sich beim „2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit“ konkrete Aussagen zum Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit (so der Titel der Veranstaltung) erhofft hatte, wurde – zumindest teilweise – enttäuscht.

Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, bedauerte eingangs, dass der Gerichtshof seine letzte Session erst vor kurzem beendet habe, eine Reihe von interessanten Entscheidungen daher noch nicht diskutiert werden können, da sie noch nicht zugestellt sind. Sie ermunterte aber die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Bedenken gegen die Verfassungskonformität gesetzlicher Bestimmungen nicht nur in ihren Entscheidungen anklingen zu lassen, sondern konkret in Anfechtungen umzusetzen. Selbst ein abweisendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Anfechtung leiste einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit.

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