War es die erst kurze Zeitspanne von rund 10 Monaten, die seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte vergangen ist oder lag es doch an der Themenwahl der Vortragenden? Wer sich beim „2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit“ konkrete Aussagen zum Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit (so der Titel der Veranstaltung) erhofft hatte, wurde – zumindest teilweise – enttäuscht.
Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, bedauerte eingangs, dass der Gerichtshof seine letzte Session erst vor kurzem beendet habe, eine Reihe von interessanten Entscheidungen daher noch nicht diskutiert werden können, da sie noch nicht zugestellt sind. Sie ermunterte aber die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Bedenken gegen die Verfassungskonformität gesetzlicher Bestimmungen nicht nur in ihren Entscheidungen anklingen zu lassen, sondern konkret in Anfechtungen umzusetzen. Selbst ein abweisendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Anfechtung leiste einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit.
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