Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.
Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.
Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.
Donnerstag, 10. Dezember 2015


Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.

Den Themen „Versammlungsfreiheit“, „Recht auf ein faires Verfahren“ und „Zugang zu öffentlichen Informationen“ kam im Hinblick auf die politische Situation besondere Brisanz zu, zumal aus Sicherheitsgründen Verwaltungsgerichte bereits aus der Ostukraine in den Westen verlegt werden mussten. Gerade bei Fragen der Versammlungsfreiheit stehen die ukrainischen RichterInnen vor dem Problem, dass diese durch kein nationales Gesetz gewährleistet wird.
Die Richterinnen können hier ausschließlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückgreifen. Und hier zeigt sich auch, dass die mangelnde strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in der Ukraine ein wesentliches Erschwernis zur Durchsetzung der Versammlungsfreiheit darstellt.
Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.