
Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.
Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.
Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.
Donnerstag, 10. Dezember 2015


Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.

Den Themen „Versammlungsfreiheit“, „Recht auf ein faires Verfahren“ und „Zugang zu öffentlichen Informationen“ kam im Hinblick auf die politische Situation besondere Brisanz zu, zumal aus Sicherheitsgründen Verwaltungsgerichte bereits aus der Ostukraine in den Westen verlegt werden mussten. Gerade bei Fragen der Versammlungsfreiheit stehen die ukrainischen RichterInnen vor dem Problem, dass diese durch kein nationales Gesetz gewährleistet wird.
Die Richterinnen können hier ausschließlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückgreifen. Und hier zeigt sich auch, dass die mangelnde strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in der Ukraine ein wesentliches Erschwernis zur Durchsetzung der Versammlungsfreiheit darstellt.
Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.