Maiforum 2017 (2) Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede

Hans Peter Lehofer

Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.

Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.

Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten.  Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.

In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes,  mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar  über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.

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Maiforum 2017 (1): Nur wenige wissen, was passiert

Yvonne Hofstetter

Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.

Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

Verletzung europäischer Normen

Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA.  Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.

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Das war das Maiforum 2017

Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.

Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.

Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen.  Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

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Konferenz für Verwaltungsrichter in Tunis

Zeller, Richterkollegin aus Tunis

Die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, Edith Zeller, sprach auf  einer Konferenz für Tunesische Verwaltungsrichter.

Die Tunesische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Umbau begriffen.

Es besteht eine dreiinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese ist getrennt von Zivil-Strafgerichtsbarkeit. Derzeit gibt es für rund 12 Mio. Einwohner nur ein Verwaltungsgericht in Tunis.

Um auf Ebene der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte föderaler zu werden, sollen nun Verwaltungsgerichte erster Instanz im ganzen Land geschaffen werden.

 

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Rechtspanorama am Juridicum / Dritte Piste: „Keine Anmaßung des Gerichts“

Das Bundesverwaltungsgericht war berechtigt, in der Causa Schwechat eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, sagen Experten. Das heiße aber noch nicht, dass das Verbot des Flughafenausbaus auch richtig war. Die Debatte, ob sich Gerichte zu stark in die Politik einmischen, erhielt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) neue Nahrung. Das Gericht untersagte eine dritte Piste am …

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Wien: Justizclubbing nimmt Abschied

13 Jahre, davon fast 10 Jahre im Volksgarten, hat die Crew um die richterlichen DJs Waldi&Wolf Tanzlustige beim monatlichen Justizclubbing empfangen. Diese Ära geht nun zu Ende. Nur noch zweimal – und zwar am 30. 3. und am 27. 4. – wird im Volksgarten am mainfloor der bewährten Tanzmix serviert. Im Winterzelt wird es ein Defilee …

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Wiener Innovationsgespräche: ,Sozialen Medien‘, Datenschutz und Fake News

Max Schrems spricht am Donnerstag, 23. März 2017, über die Digitalwirtschaft. Wie aus harmlos erscheinenden Daten Persönlichkeitsprofile hochgerechnet werden und wie die Industrie systematisch die Gesetze bricht. Mit seiner Initiative europe-v-facebook.org hat er das soziale Netzwerk bereits zu mehr Transparenz und einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer gezwungen. Heuer hat er …

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Rechtspanorama am Juridicum: Richter als Politiker?

(c) Erwin Scheriau/APA
(c) Erwin Scheriau/APA

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die dritte Piste am Flughafen Wien aus Umweltschutzgründen nicht gebaut werden darf, hat die Frage aufgeworfen, ob das Gericht Recht angewendet oder sich in die Politik eingemischt hat. Wie politisch dürfen oder müssen Gerichte entscheiden?

Montag, 13. März 2017, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum,
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien

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23. Maiforum: Macht der Algorithmen – Ohnmacht des Rechtsstaats?

Digitalisierung und Soziale Medien als Herausforderungen für den gerichtlichen Grundrechtschutz „Prinzipiell ist das Internet keine eigene Welt. Prinzipiell muss also das Gleiche gelten wie in der sogenannten analogen Welt. Der gleiche Zugang, die gleichen Methoden, die gleichen Bewertungen, das gleiche Staatsverständnis und das gleiche Grundrechtsverständnis.“ (Deutscher Innenminister Thomas de Maiziere, Berlin, 26. April 2014) Stimmt …

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Türkei (1): Podiumsdiskussion über Pressefreiheit und Rechtstaatlichkeit in der Türkei

Rund 150 Journalisten sind derzeit in der Türkei inhaftiert, mehr als anderswo auf der Welt. Der Großteil davon ohne formelle Anklage. Gleichzeitig nimmt der Druck der Regierung auf die Justiz zu, mit der Folge, dass es für die Betroffenen immer schwieriger wird,  ihre Rechte vor einem Gericht zu verteidigen. Im Vorfeld des erwarteten Referendums über …

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