Corona App und digitale Grundrechte

Im aktuellen Podcast von Univ.-Prof. Forgo (Universität Wien) wird im Gespräch mit Dr. Christof Tschohl (Digital Human Rights Center) praxisnah und verständlich die rechtliche Problematik rund um die Anwendung der „Corona-App“ erörtert.

Dr. Tschohl war seitens des Roten Kreuz federführend an der Entwicklung dieser Anwendung begleitet und hatte die erste umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem App verfasst. Er wendet sich gegen die Grundannahme, dass es zur Bekämpfung höherer Ziele wie Gesundheitsschutz, Sicherheit etc. erforderlich ist, auf Datenschutz zu verzichten. Eine effektive Anwendung der App setze die freiwillige Teilnahme voraus, jeder Zwang führe zur überbordenden Überwachung.

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2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist ab heute in Kraft

Der Hauptausschuss gab am 04.12.2020 grünes Licht für neue COVID-19-Verordnung. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Entwurf zu. Die neue Verordnung löst ab 07. Dezember 2020 die aktuelle Verordnung ab und gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 – bzw., was die Ausgangsregelungen betrifft, bis zum 16. Dezember 2020.

Kernpunkt der Verordnung sind eine deutliche Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und eine Öffnung des Handels. Zur Gänze aufgehoben wird der Lockdown aber nicht, was Gesundheitsminister Anschober im Ausschuss damit begründete, dass die Infektionszahlen nach wie vor „extrem hoch“ seien und sich die Lage in den Intensivstationen noch nicht entspannt habe. Wortmeldungen von Seiten der Abgeordneten gab es dieses Mal nicht, FPÖ und NEOS stimmten allerdings auch gegen diesen Entwurf.

Lockdown hat gegriffen, Infektionszahlen bleiben aber hoch

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Corona-Krise: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird präzisiert und verlängert

Die Mitte November im Zuge des zweiten Lockdowns in Kraft getretene COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung einiger Präzisierungen verlängert. Damit werden die bisher mit 26. November befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember ausgedehnt.

Präzisierung der Ausnahmeregelungen

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Novellierung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung beinhaltet unter anderem Präzisierungen bei den Ausgangsregelungen. Wie bisher bleibt die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen.

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Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt Lockdown – Opposition stimmte dagegen

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu. Die SPÖ verweigerte diesmal ihre Zustimmung, weil sie die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht ablehnt. Gegen diese Maßnahme laufen auch NEOS und FPÖ Sturm. Im Gegensatz zu den Blauen, die auch gegen den Lockdown sind, halten Rote und Pinke aber die Notbremse für notwendig.

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht: Online-Diskussion zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung (05.11.2020)

Auch für die Rechtswissenschaften werfen die neuen Corona-Schutzmaßnahmen jede Menge rechtsstaatliche Fragen auf.

Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht (Universität Wien) veranstaltet aus diesem Grund eine Online-Diskussion, an der u.a. Univ.-Prof. Dr. Franz Merli und Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, beide Experten für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie die Journalistin Gabriele Scherndl (STANDARD) teilnehmen werden.

Die Veranstaltung ist für 05.11.2020, 18.00 Uhr angesetzt.

Ziel der Veranstaltung ist eine „vom Einzelfall losgelöste erste Einordnung der Verordnung“.

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Corona- Krise: Der 2. Lockdown – neue Schutzmaßnahmen in Kraft

Coronavirus

Mit der Kundmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befindet sich Österreich ab 3.11.2020 im 2. „Lockdown“. Die Verordnung stützt sich auf das COVID-19 Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz und soll bis 30.11.2020 in Kraft sein. Für diesen Zeitraum findet die COVID-19 Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) keine Anwendung.

In der juristischen Diskussion über die getroffenen Maßnahmen kristallisieren sich insbesondere drei Aspekte heraus:  Einmal geht es darum, wie evidenzbasiert die Maßnahmen sind, dh inwieweit die verordneten Maßnahmen auf Grund der zur Verfügung stehenden Datenlagen tatsächlich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Regelungen, die auch den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger betreffen, im COVID-19 Maßnahmengesetz Deckung finden bzw verfassungskonform sind.

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Corona-Krise: Bundesländer setzen rechtliche Schritte gegen Feiern in privaten Bereichen

Coronavirus

Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer hatte Mittwoch in einer auf Facebook live übertragenen Ansprache rechtliche Schritte gegen private Feiern in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Nach einem Bericht des „Standard“ wurden derartige Einschränkungen auch von den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg erlassen. Laut Auskunft des Sozialministeriums stützen sich diese Maßnahmen -– wie auch die Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministers an sich – auf das Epidemiegesetz.

„Keine Rechtsgrundlage nach Epidemiegesetz“

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LVwG Oberösterreich: Klimademo-Verbot war rechtswidrig

Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.

Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit dem Coronavirus beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.

„Vorschreibung rechtswidrig“

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Corona-App: Tausende irrtümlich in Quarantäne

Coronavirus

Die israelische Regierung hatte zu Beginn der Pandemie auf die Überwachung von Handys Infizierter durch den Inlandsgeheimdienst Shin Bet gesetzt. Ende April wurde das vom Höchsten Gericht vorübergehend verboten, ehe das Parlament am 1. Juli einen neuen Gesetzesbeschluss für die Wiederaufnahme verabschiedete.

Die Technologie wird für gewöhnlich zur Terrorbekämpfung eingesetzt. Derzeit werden mit ihrer Hilfe Bewegungsprofile erstellt, um zu sehen, mit wem Erkrankte zuletzt in Kontakt waren. Diese Menschen werden dann per SMS gewarnt und aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben. Der österreichische Bundeskanzler hatte Israel hier zum Vorbild erklärt (Siehe dazu: Smart wie Bibi)

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