Die Mitte November im Zuge des zweiten Lockdowns in Kraft getretene COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung einiger Präzisierungen verlängert. Damit werden die bisher mit 26. November befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember ausgedehnt.
Präzisierung der Ausnahmeregelungen
Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Novellierung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung beinhaltet unter anderem Präzisierungen bei den Ausgangsregelungen. Wie bisher bleibt die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen.