Am 1. Februar treten nach Innsbruck und Linz auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Im Rathaus wird diese Maßnahme abgelehnt.
Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In der betreffenden Verordnung wird der Treppelweg um das Szenelokal Flex namentlich angeführt.
Rechtsgrundlage Sicherheitspolizeigesetz
Die Ermächtigung zur Erlassung einer Waffenverbotszone findet sich in § 36b SPG. Die Bestimmung wurde mit einer Novelle 2018 eingeführt. Demnach können „bestimmte öffentliche Orte“ mittels Verordnung zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Das setzt aber voraus, dass dort – etwa wegen „vorangegangener gefährlicher Angriffe“ – Attacken auf „Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ erwartet werden.