Wien: Umstrittene Waffenverbotszonen treten in Kraft

Am 1. Februar treten nach Innsbruck und Linz auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Im Rathaus wird diese Maßnahme abgelehnt.

Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In der betreffenden Verordnung wird der Treppelweg um das Szenelokal Flex namentlich angeführt.

Rechtsgrundlage Sicherheitspolizeigesetz 

Die Ermächtigung zur Erlassung einer Waffenverbotszone findet sich in § 36b SPG. Die Bestimmung wurde mit einer Novelle 2018 eingeführt. Demnach können „bestimmte öffentliche Orte“ mittels Verordnung zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Das setzt aber voraus, dass dort – etwa wegen „vorangegangener gefährlicher Angriffe“ – Attacken auf „Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ erwartet werden.

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Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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Sicherheitspaket: Regierung beschließt Überwachungsmaßnahmen

Foto: APA/dpa/Marc Müller

Subjektives Sicherheitsgefühl soll erhöht werden

Die Regierung hat ihr sogenanntes „Sicherheitspaket“ auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten. Laut Innenminister Herbert Kickl seien die Maßnahmen nötig gewesen, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, andererseits den Methoden Krimineller eine Antwort zu liefern. Mit dem „Sicherheitspaket“ sage man dem staatsfeindlichen Terrorismus und der schweren Kriminalität den Kampf an. Kickl und Justizminister Josef Moser sehen darin keine Massenüberwachung.

Auch die visuelle und akustische Überwachung des öffentlichen Raums – etwa auf Flughäfen oder Bahnhöfen – wird ausgeweitet.

Quick-freeze“ und weniger Briefgeheimnis

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Der digitale Überwachungsstaat – am Beispiel China

Niemand kann mehr seine Handlungen oder seinen Aufenthaltsort verbergen

Auf den ersten Blick sieht der neueste Ausrüstungsgegenstand der Polizisten in Zhengzhou nicht viel anders aus als eine gewöhnliche Sonnenbrille. Doch die schwarz getönten Brillen, mit denen die Beamten in der Hauptstadt der chinesischen Provinz Henan seit kurzem auf Streife gehen, haben es in sich. Denn in Zusammenspiel mit einer hochmodernen Gesichtserkennungs-Software und im Hintergrund arbeitenden Datenbanken können mit ihrer Hilfe alle Passanten im Blickfeld präzise und innerhalb von Sekunden identifiziert werden. Hinter dem misstrauischen Blick eines Polizisten steckt in China damit nicht mehr nur die Staatsmacht – sondern auch die geballte Macht der Künstlichen Intelligenz.

Es herrscht biometrische Ausweispflicht

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Algorithmen entscheiden über Haft oder Bewährung

Das System heißt COMPAS, für „Correctional Offender Management Profiling for Alternative Sanctions“. Es ist ein Algorithmus, der auf Basis von 137 Merkmalen eine Wahrscheinlichkeit dafür errechnet, ob Straftäter rückfällig werden oder nicht. Richter in den USA setzen COMPAS unter anderem ein, um über die Frage zu entscheiden, ob jemand auf Bewährung freikommt oder in Haft …

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RZ Editorial 07-08/17: Der Schutz der Gerichtsbarkeit …

 … beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten

von Martin Ulrich 

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!

Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.

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Flughafen Wien: Biometrische Gesichtserkennung kommt

Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.

Hintergrund der Erweiterung der Kontrollkapazitäten ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex.

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Überwachung versus Menschenrechte ?

Vorliegende Erkenntnisse belegen,  dass der Rechtsstaat bei Terrorismusgefahr rechtlich handlungsfähig ist. Das Problem liegt vorrangig auf der Vollzugsebene. Dennoch wird immer wieder behauptet, die technologische Entwicklung erfordere das fortlaufende Herumbasteln am Rechtsstaat. Auch neue Technologien, wie sie z.B. der Staat  Israel in den sozialen Medien einsetzt (vorbeugende Inhaftierung von Palästinensern ausschließlich auf Grundlage  ausgewerteter Internetprofile), …

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Rechtsanwaltskammer: Ausdehnung von Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlicher Kontrolle

s-l300Als beunruhigend beurteilt der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, in einem Interview mit der „Wiener Zeitung“ die Tendenz, dass nach jedem Terroranschlag eine Einschränkung der Freiheitsrechte und mehr Überwachung gefordert werden, die ohne richterlichen Beschluss erfolgen und nur von Sicherheitspolizeibehörden vollzogen werden sollen.

Eine Ausdehnung von Überwachungs- und Strafmaßnahmen auf Kosten persönlicher Freiheitsrechte könne gerechtfertigt sein, müsse aber von Richtern entschieden werden und dürfe nicht Beamten des Innenministeriums oder einfachen Rechtsschutzbeauftragten überlassen werden. Die von VfGH und EuGH gekippte Vorratsdatenspeicherung sieht Wolf als klares Zeichen dafür, dass der Staat die Rechtsstaatlichkeit verlassen habe.

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Erpressungsversuche gegen Richter: Deutsche Bundesregierung wurde bereits tätig

© Hendrik Schmidt/dpa
© Hendrik Schmidt/dpa

Wie orf.at berichtet hat, wurden bereits mehr als ein Dutzend österreichischer Richter von sogenannten „Reichsbürgern“ mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen.

Die Betroffenen müssten die mit der Abwehr dieser Forderungen verbundenen Kosten selbst tragen, seitens des Justizministeriums gebe es „Bestrebungen“ die Bediensteten finanziell zu unterstützen.

Die Deutsche Bundesregierung in dieser Angelegenheit aber bereits aktiv geworden.

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