Deutsche Verwaltungsrichter kritisieren Abschiebepraxis

Schwerpunkt Migration

Verwaltungsrichter in Düsseldorf haben die deutsche Abschiebepraxis scharf kritisiert. Der große Aufwand im Asylrecht sei nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt würden.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter. Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.

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Mögliche Korruption bei begünstigten Staatsbürgerschaften

Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften

Vor möglicher Korruption bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren warnt ein globales Antikorruptionskonsortium. Gefordert werden auch von Österreich mehr Transparenz und die Offenlegung des Verleihungsverfahrens für begünstigte Staatsbürgerschaften.

Kritik an fehlender Transparenz

„Konkrete Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die fehlende Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren nicht nur international, sondern auch in Österreich ein Einfallstor für Korruption darstellt. Korruption darf jedoch nicht ‚part of the game‘ sein. Österreich sollte unter allen Umständen vermeiden, auch nur den Anschein zu erwecken, dass man sich hierzulande Staatsbürgerschaften kaufen kann“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Abteilung von Transparency International.

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EU-Grundrechteagentur: Mitgliedsstaaten verweigern Entgegennahme von Asylanträgen

Die Flüchtlingswelle hat zu einer Verschärfung der Asylpolitik in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten geführt. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht der EU-Grundrechteagentur (FRA).

Einige Länder weisen auch gefährdete Menschen ab. Demnach schicken Kroatien, Frankreich und Polen systematisch Flüchtlinge zurück, ohne ihnen eine Chance zu geben, einen Asylantrag zu stellen. An den polnischen Grenzübergängen Terespol und Medyka wurden Personen, die möglicherweise schutzbedürftig waren, konsequent abgewiesen und zurückgeschickt. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, wurde ihnen verweigert.

Vorgangsweise widerspricht Völkerrecht

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Asyl: Überprüfungsverfahren gegen Ländergutachter

Schwerpunkt Migration

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien leitete nach Kritik an Afghanistan-Expertise, auf die sich Asylentscheide berufen, ein Überprüfungsverfahren ein

Der Wiener Geschäftsmann Karl Mahringer ist in Österreich aktuell der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige in der Fachgruppe Länderkunde für das Land Afghanistan. Daher kommt der Expertise des Sachverständigen bei Asylentscheidungen, die Afghanistan betreffen, ein rechtlich gewichtiges Wort zu – auch wenn vom Gericht andere, freie Gutachter mit entsprechender Expertise ebenfalls zurate gezogen werden können.

Im Jänner des Vorjahres hat Mahringer ein von einem Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Auftrag gegebenes Gutachten zur Lage in Afghanistan verfasst. Auf die Mahringer-Expertise nahmen seither viele Asylentscheidungen Bezug.

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Österreich: 75 Prozent der Asyl-Verfahren gehen zum Bundesverwaltungsgericht

Schwerpunkt Migration

Auf den ersten Blick sehen die Zahlen gut aus: 60.048 Asylentscheidungen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2017 getroffen.

Der Berg, der sich während der Flüchtlingswelle 2015/’16 angehäuft hat, ist so gut wie abgebaut. 23.628 Fälle liegen derzeit beim BFA. Das ergibt sich aus der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Auf den zweiten Blick relativiert sich die Erfolgsbilanz: Drei Viertel der abgewiesenen Asylwerber haben laut Innenministerium im Vorjahr Beschwerde eingelegt, aktuell werden 16.443 Personen in der Grundversorgung finanziert, die gerade auf eine Entscheidung der zweiten Instanz warten.

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BRD: Bewältigung der Asylklagen wird noch Jahre dauern

Schwerpunkt Migration

Flüchtlinge klagen gegen Asylbescheide, das Amt geht in Berufung: Diese Fälle werden die Justiz noch lange beschäftigen, sagt der Bund Deutscher Verwaltungsrichter – und viel Personal binden.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) rechnet mit anhaltenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylklagen. Die Bewältigung der in den vergangenen Jahren bei den Verwaltungsgerichten eingegangenen Verfahren werde noch einige Jahre in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Robert Seegmüller der „Heilbronner Stimme“. Die Einschätzung, das zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal könne in ein bis zwei Jahren wieder abgezogen werden, sei schlicht falsch.

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Asylanträge in der EU deutlich gesunken

Im Jahr 2017 haben insgesamt 700.000 Menschen in den EU-Staaten, in Norwegen und der Schweiz Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das beinahe eine Halbierung.

In der EU sind im vergangenen Jahr 43 Prozent weniger Asylanträge gestellt worden als 2016. Das teilte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit. Insgesamt stellten 2017 laut EASO 700.000 Menschen in den 28 EU-Ländern sowie in Norwegen und der Schweiz einen Asylantrag. Das waren 43 Prozent weniger als noch 2016. Rund 40 Prozent der Anträge seien bewilligt worden.

Damit ist 2017 das zweite Jahr mit rückläufigen Anträgen, nachdem 2015 mehr als eine Million Menschen nach Europa gekommen waren – darunter vor allem syrische Flüchtlinge. Syrer waren auch im vergangenen Jahr die größte Gruppe der Antragsteller: 2017 beantragten mehr als 98.000 von ihnen Schutz in Europa. Zudem beantragten jeweils 40.000 Iraker, Afghanen und Nigerianer Asyl.

Deutschland hat die meisten Erstanträge

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Doppelstaatsbürgerschaften: Jetzt sind die Verwaltungsgerichte am Zug

Foto: EPA/LISI NIESNER

Die Wiener Magistratsabteilung 35 stellte nach einem Bericht der Tageszeitung Kurier erstmals vier Bescheide wegen Aberkennung der österreichischen Staatsangehörigkeit aus. Bundesweit sind es 33 Bescheide. Bis jetzt.

Seit Mai 2017 wurden in Wien drei Listen mit insgesamt rund 100.000 Datensätzen von möglichen türkischen Wahlberechtigten in Österreich übermittelt – vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle.

Von den etwa 45.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Wien  blieben nach Abzug jener, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, 18.500 potenzielle Verdachtsfälle über. Um sie alle überprüfen zu können, wurde die MA35 vorübergehend um 26 Mitarbeiter aufgestockt. 6655 Fälle nahm man seit vergangenem Sommer in Angriff. Und so viel ist mittlerweile klar: Ein Teil der Überprüften besitzt die Doppelstaatsbürger zurecht. In 800 Fällen besteht allerdings der Verdacht, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt.

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EuGH: Auch arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht

Schwerpunkt Migration

Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, bleibt die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten. Das geht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.12.2017, C-442/16, hervor.

Auslegung der Freizügigkeitsrichtlinie

Der Court of Appeal (Berufungsgericht, Irland) hat sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gewandt und wollte wissen, ob der Ausdruck „unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger Beschäftigung“ in der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004/38/EG) ausschließlich Personen erfasst, die unfreiwillig arbeitslos geworden sind, nachdem sie einer mehr als einjährigen Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer nachgegangen sind, oder auch diejenigen Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, nachdem sie eine mehr als einjährige selbständige Tätigkeit ausgeübt haben.

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EU will Schwarzarbeit „irregulärer Migranten“ verhindern

Schwerpunkt Migration

Die Europäische Kommission fordert die EU-Mitgliedsländer auf, stärker gegen Schwarzarbeit von illegal eingereisten Migranten vorzugehen. Um illegale Migration zu bekämpfen, sei es u.a. notwendig die entsprechende Richtlinie („Employers Sanctions Directive“) in vollem Umfang umsetzen. Dazu gehörten auch mehr Kontrollen durch die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden.

Es sei unbedingt erforderlich, zu vermeiden, dass irreguläre Migranten irreguläre Arbeit auf dem Schwarzmarkt in Europa finden. Das sei „unfair“ gegenüber den betroffenen Volkswirtschaften, aber auch gegenüber den schutzlosen irregulär Beschäftigten, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.

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