In einer Zeit, in der es nicht mehr nur darauf ankommt, Werte und Inhalte zu vertreten, sondern diese auch entsprechend zu vermarkten, um seine Ziele erfolgreich verfolgen zu können, muss sich eine Vereinigung, deren Kernaufgaben in der Förderung der Rechtspflege und Rechtsstaatlichkeit sowie der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bestehen, damit auseinandersetzen, den Auftritt im Internet so zu gestalten, dass ihre Tätigkeiten in der Öffentlichkeit – optisch ansprechend – wahrnehmbar und damit transparent werden.
von Gernot Kanduth
Die neue Homepage wird in einem öffentlichen Bereich einerseits allgemein über unsere Ziele, Wertvorstellungen und Tätigkeiten informieren: So sind unsere Satzungen, die Welser Erklärung, die Aufgaben des Vorstands, der einzelnen Sektionen und aller Fachgruppen, ein kurzer geschichtlicher Rückblick, archivierte Editorials und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfe aus der Vergangenheit ebenso für jedermann abrufbar wie Erläuterungen zu grundlegenden Justizbegriffen.
Rechtsgutachten für Familiengerichte weisen oft eklatante Mängel auf
Im Vertrag von Lissabon (Art. 6 Abs. 2 EUV) wird an sich unmissverständlich postuliert:
Die europäischen Richter stellten klar, dass Fettleibigkeit zwar laut EU-Recht (
Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht die Uhrzeit auf dem Handy ablesen. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden
Heute jährt sich zum fünften Mal das Gerichtsdrama von Hollabrunn: Ein bewaffneter Mann drang in das Bezirksgericht ein und erschoss eine Rechtspflegerin. Seit damals wurden die Sicherheitsmaßnahmen an Gerichten massiv ausgebaut.
Zu welchen Zwecken die in den sozialen Netzwerken gesammelten Daten verwendet werden können, zeigt derzeit die Staatsanwaltschaft in New York vor: Um Bürger, die des Sozialbetrugs verdächtig sind, verfolgen zu können, wurden von Facebook „jegliche Konten- und Teilnehmerinformationen sowie Kontaktdaten“ der Verdächtigen angefordert.