Zu welchen Zwecken die in den sozialen Netzwerken gesammelten Daten verwendet werden können, zeigt derzeit die Staatsanwaltschaft in New York vor: Um Bürger, die des Sozialbetrugs verdächtig sind, verfolgen zu können, wurden von Facebook „jegliche Konten- und Teilnehmerinformationen sowie Kontaktdaten“ der Verdächtigen angefordert.
Davon betroffen waren alle historischen Login-Informationen, alle Postings, die der Teilnehmer gemacht hat oder die von Dritten auf seinen Seiten gemacht wurden, alle Notizen, die Liste aller (ehemaligen) Facebook-Freunde, alle Kalenderinhalte, alle Bilder und Videos, die komplette Teilnehmerliste aller Gruppen denen das Zielkonto beigetreten ist, alle privaten Nachrichten und alle Chatinhalte.
Facebook wurde verpflichtet, alle Daten der betroffenen Facebook-Konten herausgeben, die Betroffenen durften darüber nicht informiert werden.
Facebook‘s Gegenwehr vor dem Erstgericht war erfolglos, da dem Unternehmen keine Parteienstellung zukomme und auch eine Berufung gegen die Entscheidung unzulässig sei.
Facebook wandte sich an das Berufungsgericht, wobei auch diese Eingabe zunächst geheim war. Eine Entscheidung soll kommendes Jahr fallen.