Dürfen Gerichte nur durch ihre Urteile sprechen?

VfGH Präsident Holzinger
VfGH Präsident Holzinger

In der Diskussion rund um die öffentliche Stellungnahme eines Richters des Verfassungsgerichtshofs zum Urteil über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zeichnen sich zwei Grundsatzpositionen ab:

Einmal der Verfassungsgerichtshof als verschlossene Auster: „..da wird nichts gerechtfertigt, da wird nichts diskutiert. Ist ja schließlich keine parlamentarische Quasselbude…“ Und: „Der Gerichtshof spricht nur mit einer Stimme, und die ist so staubtrocken, wie es die Dignitas des Tribunals verlangt. Lediglich der Präsident des Hohen Senates erklärt sich von Zeit zu Zeit und bedenkt die Öffentlichkeit mit weisem Ratspruch (Joachim Riedl in „Zeitonlinie“).

Die andere Position: „Es ist dem Ansehen des Gerichts nicht abträglich, wenn Mitglieder die Entscheidung des Gerichts verteidigen. Es ist erfreulich, wenn ein Mensch öffentlich zu seiner Verantwortung steht und sich nicht hinter der Wand der vorgeblich „neutralen Gewalt“ versteckt (Alexander Somek in der „Presse“).

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Crash-Videos: Was verboten und was erlaubt ist

Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)
Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Verwendung von sogenannten „Dashcams“ im Straßenverkehr bestätigt (Ro 2015/04/0011, vom 12. September 2016).

Der Gerichtshof folgte damit der Rechtauffassung der österreichischen Datenschutzkommission und des Bundesverwaltungsgerichtes. Eine ähnliche Entscheidung hatte bereits ein deutsches Verwaltungsgericht getroffen.

Im Anlassfall sollte „zur Beweissicherung bei Unfällen“ ein System eingesetzt werden, das – anders als gängige Dashcams (vom englischen Wort Dashboard für Armaturenbrett) – nicht tagelange Aufzeichnungen speicherte. Vielmehr gab es nur im Notfall – also bei einem Zusammenprall oder bei Betätigung eines SOS-Knopfes – verwertbare Aufnahmen von maximal 90 Sekunden frei. Laut VwGH widersprechen aber Dashcams mit Speichermöglichkeit dem Datenschutzgesetz.

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70 Jahre Nürnberger Prozesse – Grundstein des Völkerstrafrechts

saal-600-nuernberger-prozesse-100_v-img__16__9__l_-1dc0e8f74459dd04c91a0d45af4972b9069f1135Zum 70. Jahrestag der Urteilsverkündung im Nürnberger Prozess fand am 1.10.2016 im historischen Saal 600 des Schwurgerichtsgebäudes, in dem diese Urteile gesprochen wurden, eine Konferenz statt.

Bei der Eröffnung sprach unter anderem die US-Justizministerin Loretta Lynch. Sie betonte die Notwendigkeit einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, die in Nürnberg ihren Anfang nahm. Der Krieg dürfe nicht der letzte Richter sein, so Lynch und die Menschheit müsse den Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt als Grundstein für das Völkerstrafrecht der Gegenwart.  Der berühmteste der Nürnberger Prozesse ist der „Hauptkriegsverbrecherprozess“, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor einem eigens hierzu eingerichteten alliierten Militärgerichtshof abgehalten wurde. Nach neun Monaten Verhandlung wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.

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Gerichten gehen die Gutachter aus

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Bild: (c) Bilderbox (Erwin Wodicka)

Bei Prozessen wie um die Amokfahrt von Graz stehen Gerichtsgutachter im Zentrum. Nun warnt der Verband: Die Qualität der Gutachten sinkt, den Richtern gehen die Experten aus.

Martin Stuhlpfarrer  (Die Presse)

Sie entscheiden Prozesse. Von ihrer Expertise hängt ab, ob ein Angeklagter womöglich jahrzehntelang hinter Gittern verschwindet, bis an sein Lebensende in eine Anstalt eingewiesen oder freigesprochen wird. Und sie proben nun den Aufstand. Die Rede ist von Gerichtsgutachtern, die zuletzt im Fall von Alen R., also der Amokfahrt in Graz mit drei Toten und mehr als 100 Verletzten, im Mittelpunkt standen.

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Mediengesetz: Verfolgung von „Schleichwerbung“ funktioniert nicht

Laut Mediengesetz sind Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, als solche zu kennzeichnen (Offenlegungspflicht gemäß § 26 Mediengesetz). Sonst droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall sind es sogar 60.000 Euro (§ 27 Mediengesetz). 476 Anzeigen wegen Verdachts auf Schleichwerbung in österreichischen Medien soll es gegeben haben, die ohne Konsequenzen …

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Bundesverwaltungsgericht: 40 neue Richterplanstellen

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtMit 1. Oktober haben 20 neue RichterInnen ihre Arbeit am Bundesverwaltungsgericht aufgenommen.

Ab Jänner kommen 20 weitere hinzu. Die Ernennung der neuen Richter war am 6. September im Ministerrat beschlossen worden. Die 40 Richter hatten sich gegen 350 Mitbewerber durchgesetzt, wie BVwG-Präsident Harald Perl in der Vorwoche bei der Begrüßung betonte.

 

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EuGH: Sparmaßnahmen der Troika dürfen nicht gegen Grundrechte verstoßen

diepresseDer Europäische Gerichtshof hat – in einer wohl historischen Entscheidung- die Grundrechte gestärkt: Laut dem am Dienstag veröffentlichten  Urteil in den Rechtssachen C‑8/15 P bis C‑10/15 P  ist es grundsätzlich möglich, gegen die von der Troika (Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Kommission) verordneten Sparmaßnahmen auf Schadensersatz zu klagen, wenn diese nachweislich Grundrechte verletzen.

Anlass des Richterspruchs waren Beschwerden mehrerer Kläger aus Zypern um die Bankenrettung in der Euro-Krise: Ihre Einlagen hatten bei der Umstrukturierung des zypriotischen Finanzsektors im Jahr 2013 erheblich an Wert verloren, daher waren sie gegen die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) vor Gericht gezogen. Unter anderem forderten sie Schadenersatz.

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Richterernennungen am BVwG: Ministerrat veröffentlicht Besetzungsvorschläge

Die Veröffentlichung des Beschlusses der Bundesregierung, welche Personen zur Ernennung als zukünftige Richterin/Richter am Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen werden, sorgt für Diskussionen. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht in der Veröffentlichung kein Problem: In der Abwägung zwischen „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse, dass ich mich für ein öffentliches Amt beworben habe, und dem öffentlichen Interesse, das publik zu machen“, sei das …

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Neuerscheinung: „Die Maßnahmenbeschwerde“ (Eisenberger, Ennöckl, Helm)

Das Buch „Die Maßnahmenbeschwerde“ von Eisenberger, Ennöckl und Helm ist nun in der 2. Auflage unter Berücksichtigung des Rechtsmittelverfahrens nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle erschienen.

von Albin Larcher

Als die Autoren 2006 ihr Handbuch Maßnahmenbeschwerde vorlegten, wurde dies sehr schnell zu einem Standardwerk, das nicht nur bei den damaligen Unabhängigen Verwaltungssenaten sondern auch bei den Höchstgerichten vielfach zustimmend aufgenommen wurde.

Lange Zeit war dieses Handbuch eine der wenigen umfassenden wissenschaftlichen und praxisbezogenen Abhandlungen für den Bereich der Akte unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt.

Die vorliegende 2. Auflage setzt nun das Konzept der ersten Auflage konsequent fort.

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Rechtsdatenbanken lernen lernen

diepresseAusgehend von einem EU-Projekt haben zwei Salzburger ein Unternehmen gegründet, das eine intelligente Datenbank mit Rechtsinformation anbietet.

In Österreich gilt ein Verbot des Spammings, des unerbetenen Verschickens von massenhaft Werbemails. Aber wo findet man das Verbot im österreichischen Recht? Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), eine vollständige, tagesaktuelle Sammlung des österreichischen Bundes- und Landesrechts (sowie von Teilen der Judikatur) hilft nicht weiter: Die Wörter Spam oder Spamming kommen darin einfach nicht vor.

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